Altersvermögensgesetz
Mit dem Altersvermögensgesetz (vom 26.6.2001) wird der Aufbau einer kapitaldeckenden Altersvorsorge gefördert. Die Förderung können alle Personen in Anspruch nehmen, die verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Nähere Informationen siehe Lexikon: Riester-Rente.