Abzugsteuer

Zu den Abzugsteuern gehören unter anderem die Lohnsteuer und die Abgeltungsteuer. Eine Abzugsteuer wird von der Vergütung, die ein Steuerpflichtiger erhält, abgezogen und gelangt somit nicht in die Hände des Steuerpflichtigen. So ist zum Beispiel der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer einzubehalten und direkt an den Fiskus abzuführen. Erst am Ende des Jahres kann der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung die durch den Fiskus bereits vereinnahmte Steuer zurückfordern, wenn die bereits abgeführte Steuer die festgesetzte Einkommensteuerschuld übersteigt.

Zu den Abzugsteuern gehört auch die Aufsichtsratssteuer. Des Weiteren kann das Finanzamt den Steuerabzug vom Verdienst beschränkt Steuerpflichtiger verlangen, auch wenn sie in keinem Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis stehen. So ist unter anderem der Steuerabzug für folgende Einkünfte vorgesehen:

  • Einkünfte aus der Ausübung einer Künstler-/Sportlertätigkeit

  • Einkünfte aus der Tätigkeit als Journalist oder Berichterstatter

  • Einkünfte aus der Nutzung von Rechten

  • Einkünfte aus Aufsichtrats-/Verwaltungsratstätigkeit

Gesetze und Urteile (Quellen)

§ 50a EStG

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