Abhilfe
Hält das Finanzamt Ihren Einspruch in vollem Umfang für gerechtfertigt oder erzielen Sie mit dem Finanzamt über die strittigen Fragen eine Einigung, erhalten Sie einen neuen, geänderten Steuerbescheid (Abhilfebescheid). Damit ist das Einspruchsverfahren erledigt. Stellen Sie fest, dass sich in den Abhilfebescheid noch ein Fehler eingeschlichen hat oder Sie vergessen haben, Aufwendungen geltend zu machen, können Sie gegen den Abhilfebescheid erneut Einspruch einlegen.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 367 AO
Tipp der Redaktion
Keine Angst vor dem Finanzamt - So gehen Sie erfolgreich gegen Ihren Steuerbescheid vor
Steuertipps Spezial Nr. 25: Seien Sie ehrlich: Lesen Sie Ihren Steuerbescheid von vorne bis hinten durch? Eher nicht, oder? Wichtig ist doch nur, ob unter dem Strich das rauskommt, was Sie sich an Erstattung oder Nachzahlung ausgerechnet haben. Aber was, wenn da ein ganz anderer Betrag steht und Sie im schlimmsten Fall statt der erwarteten Erstattung kräftig Steuern nachzahlen müssen? In dieser Broschüre lesen Sie alles, was Sie rund um den Steuerbescheid beachten müssen.