Eigenheim-Förderung für Familien: Neue Einkommensgrenze und Förderhöhe
Den Traum vom Eigenheim können sich auch mit der neuen KfW-Förderung nicht viele Familien erfüllen.

Eigenheim-Förderung für Familien: Neue Einkommensgrenze und Förderhöhe

 - 

Seit Juni 2023 werden Familien mit Kindern beim Neubau und Erwerb von neugebautem klimafreundlichem Wohneigentum unterstützt. Das Förderprogramm entwickelte sich jedoch nicht so gut, wie es vom Bundesbauministerium beabsichtigt war – was auch an den strengen Voraussetzungen lag. Jetzt wurden die Einkommensgrenze und die Förderhöhe (Kredithöhe) angepasst.

Das Programm, für das bis zu 350 Millionen Euro bereitstehen, richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Der Abruf wird eng gemonitort, um die Förderbedingungen so attraktiv wie möglich zu gestalten.

Die Voraussetzungen sind streng und jedenfalls in Ballungsräumen rückt der Traum vom Eigenheim damit auch nach der aktuellen Änderung vom 16.10.2023 nicht in greifbare Nähe. Lesen Sie hier die Einzelheiten.

 

Inhalt

 

Wer wird gefördert?

Die neue WEF-Förderung (»Wohneigentum für Familien«) können Familien erhalten mit

  • mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und

  • einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 90.000 Euro (bisher: 60.000 Euro).

Für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt kommen 10.000 Euro beim erlaubten Einkommen dazu. Das gilt sowohl für leibliche Kinder als auch für Adoptivkinder, Pflegekinder und Stiefkinder.

Antragsteller dürfen nicht bereits über Wohneigentum verfügen, also kein eigenes Haus bzw. keine eigene Wohnung besitzen. Es darf auch kein Anteil an einem Wohngebäude besessen werden, egal wie klein dieser Anteil sein mag.

Ebenfalls schädlich: Der Bezug von Baukindergeld. Wer in der Vergangenheit Baukindergeld erhalten hat, kann keine WEF-Förderung beantragen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden nur Neubauten und Erstkäufe bzw. Ersterwerbe in Deutschland, die außerdem selbst zu Wohnzwecken genutzt werden müssen. Als Erstkauf bzw. Ersterwerb gilt ein Kauf bis maximal ein Jahr nach der Bauabnahme.

Nicht gefördert werden der Kauf von Grundstücken, Zweitwohnungen und Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern.

Gefördert werden die Baukosten (Bruttokosten) einschließlich der technischen Anlagen sowie die Kosten für die Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung können auch die Materialkosten förderfähig sein.

Die förderfähigen Neubauten müssen als Effizienzhaus 40 (EH 40) errichtet werden. Das bedeutet: Das Gebäude darf nur 40% der Energie verbrauchen, die ein Standardhaus benötigt. Der »Transmissionswärmeverlust« liegt beim Standard EH40 bei 55%. Das bedeutet: Es gehen 45% weniger Wärme über die Hüllflächen des Gebäudes verloren als bei vergleichbaren Neubauten.

Um das zu erreichen, ist unter anderem eine sehr gute Wärmedämmung von Außenwänden, Dach und Bodenplatte erforderlich, außerdem Dreifachverglasung und eine Minimierung der Wärmebrücken.

Außerdem müssen die neuen Häuser oder Wohnungen spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten. Sie dürfen nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt werden.

Für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen, gibt es höhere Kredithöchstbeträge.

Damit die Voraussetzungen hinsichtlich der Energieeffizienz eingehalten werden, muss für die Beantragung der WEF-Förderung und die Begleitung des Bauvorhabens ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Ansprechpartner und Adressen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Für ein Bauvorhaben mit QNG muss eine QNG-Zertifizierungsstelle hinzugezogen werden. Unter www.qng.info finden Sie eine Liste der Zertifizierungsstellen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung besteht in einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 170.000 und 270.000 Euro beträgt (bisher: 140.000 bis 240.000 Euro).

Der Zinssatz liegt derzeit (Stand: 16.10.2023) bei unter einem Prozent pro Jahr bei bis zu 35 Jahre Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung. Anpassungen sind im Programmverlauf möglich. Aktuelle Informationen zum Zinssatz finden Sie auf der Internetseite der KfW. Geben Sie dort in der Suchmaske bei »Programm« die Zahl 300 ein.

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe »Klimafreundliches Wohngebäude«:

  • 1 oder 2 Kinder: maximaler Kreditbetrag 170.000 Euro (bisher: 140.000 Euro)

  • 3 oder 4 Kinder: maximaler Kreditbetrag 200.000 Euro (bisher: 165.000 Euro)

  • ab 5 Kinder: maximaler Kreditbetrag 220.000 Euor (bisher: 190.000 Euro)

Kredithöchstbeträge für die Förderstufe »Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG«:

  • 1 oder 2 Kinder: bis zu 220.000 Euor (bisher: 190.000 Euro)

  • 3 oder 4 Kinder: bis zu 250.000 Euro (bisher: 215.000 Euro)

  • ab 5 Kinder: bis zu 270.000 Euro (maximale Förderhöhe; bisher: 240.000 Euro)

Wie bekommt man die Förderung?

Anspruchsberechtigte Familien können mit der Neubau-Förderung zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse) erhalten.

So gehen Sie vor:

  • Beauftragen Sie einen Spezialisten für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit: Für den Antrag muss zwingend ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Dieser prüft und bestätigt die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die »Bestätigung zum Antrag« (BzA). Diese Bestätigung brauchen Sie, um den Förderkredit zu beantragen.

  • Kredit und Zuschuss beantragen: Den Kreditvertrag schließen Sie vor Beginn des Bauvorhabens bei einem Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Bausparkasse, Finanzvermittler oder Versicherung). Hier beantragen Sie auch den WEF-Kredit.

  • Vorhaben (Bau oder Kauf der Immobilie) durchführen und nachweisen: Sobald das Finanzierungsgespräch mit einem KfW-Formular dokumentiert ist, können Sie ein Bauunternehmen beauftragen oder die Immobilie kaufen. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor dem Antrag in Anspruch nehmen. Wenn die Immobilie gebaut ist, prüft und bestätigt der Energieeffizienz-Experte die Einhaltung der Anforderungen an das Gebäude und erstellt die »Bestätigung nach Durchführung« (BnD), die Sie dann beim Finanzierungspartner (also zum Beispiel bei Ihrer Bank) einreichen. Wenn Sie einen Neubau gekauft haben, erhalten Sie diese Bestätigung vom Bauträger oder Fertighaushersteller.

Bringt die Förderung tatsächlich etwas?

Als die Förderung eingeführt wurde, hat das Bundesfinanzministerium zu den »alten« Förder-Voraussetzungen ausgerechnet, dass etwa 75% der Haushalte in Deutschland antragberechtigt wären.

Das klingt natürlich erst einmal beeindruckend. – Aber:

Ob jetzt der große Bau-Boom losgeht, wagen wir zu bezweifeln. Denn insbesondere in Städten und Ballungsgebieten sind die Immobilienpreise ohnehin schon sehr hoch – und die Forderung, ein EH40-Haus zu bauen, macht das Bauvorhaben auch nicht gerade günstiger. Das gilt auch nach der Anhebung von Einkommensgrenze und Förderhöhe im Oktober 2023.

»Wer diese Förderung in Anspruch nehmen will, braucht ein niedriges Einkommen und muss gleichzeitig vermögend sein«, zitiert der Focus den Wohnungsmarktforscher Matthias Günther vom Pestel-Institut zu den ursprünglichen Förderbedingungen. Und das fasst es (noch immer) sehr treffend zusammen!

Welche anderen Fördermöglichkeiten gibt es?

Wer zu viel verdient für das neue Förderprogramm, keine minderjährigen Kinder hat, bereits Wohneigentum besitzt oder das neue Eigentum nicht selbst nutzen will, profitiert nicht vom Förderprogramm »Wohneigentum für Familien«.

Möglich ist dann aber eine Förderung aus dem Förderprogramm »Klimafreundlicher Neubau« (KFN) für den Neubau von Gebäuden. Dieses Förderprogramm gibt es seit März 2023. Bei der KfW läuft dieses Programm unter der Bezeichnung »Kredit 297, 298«. Auf der Internetseite der KfW können Sie sich über die Fördermöglichkeit 297, 298 informieren.

Ratgeber rund um den Immobilienkauf

Haus, Wohnung oder Grundstück kaufen: Was Sie von Auswahl bis Versicherung beim Immobilienkauf beachten müssen

Wohnungseigentumsrecht (WEG): Rechte und Pflichten bei Eigentumswohnungen

Kauf von Gebrauchtimmobilien: Fallen erkennen und vermeiden

Immobilien kaufen, bauen und vermieten: So optimieren Sie Ihre Steuern

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Die Grundsteuerreform steht kurz vor ihrem Abschluss, doch viele Eigentümer warten noch auf ihre neuen Grundsteuerbescheide. Diese Bescheide sind entscheidend, da sie die zukünftige Steuerlast festlegen. Trotz der bevorstehenden Einführung der neuen Grundsteuer mehr

  • [] Wer einen Bausparvertrag hat, kann sich möglicherweise zu viel gezahlte Kosten von seiner Bausparkasse zurückholen. Es geht zwar um nicht viel Geld, aber Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist, und dem einen oder der anderen dürfte es auch ums Prinzip mehr

  • [] In Niedersachsen ruhen bereits anhängige und zukünftige Einspruchsverfahren gegen Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und damit verbundene Einsprüche gegen Bescheide über den Grundsteuermessbetrag. Was bedeutet das für Immobilieneigentümer mehr

  • [] Bisher konnten Eigentümerversammlungen nur als Videokonferenz stattfinden, wenn sich alle Eigentümer darauf verständigt hatten. Andernfalls mussten sie in Präsenz oder in hybrider Form stattfinden. Nach einer Gesetzesänderung sind jetzt auch reine Online-Versammlungen mehr

Weitere News zum Thema