Haus sanieren fürs Klima: Dämmt der Staat mit?

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Beim Klimaschutz könnte es im kommenden Jahr ernst werden: Alte Heizungen, undichte Fenster und unzureichende Wärmedämmung sollen ausgetauscht werden. Die gute Nachricht: Der Staat hilft Eigentümern dabei, das finanziell zu schultern – allerdings mit zwei großen Wermutstropfen. Zudem muss das Klimapaket in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat.

Dieses Problem kennen viele Eigentümer, deren Immobilie in die Jahre gekommen ist: Die Heizung entspricht nicht mehr dem neuesten Standard. Undichte Fenster, die veraltete Wärmedämmung und vor allem das zugige Dach treiben die Energiekosten in die Höhe.

Doch nicht bloß das: Auch die Umwelt wird erheblich belastet. Deshalb möchten viele Immobilienbesitzer einen eigenen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Sanieren im Dienst der Umwelt – und Vater Staat zahlt einen Teil der Rechnung. Foto: AdobeStock

Auch Axel S. aus der Nähe von Köln und seiner Frau liegt die Umwelt am Herzen. Vor Kurzem hat das Paar eine 35 Jahre alte Immobilie gekauft, in der sie es sich gemütlich gemacht haben. Sie hatten Glück, denn ihr neues Heim haben sie günstig erstanden.

Allerdings: Die Heizkosten sind enorm. Um sie deutlich zu senken und damit auch das Klima zu schonen, müssen Axel S. und seine Frau kräftig investieren. Die finanziellen Rücklagen der beiden reichen hierfür jedoch nicht aus.

Deshalb kommt ihnen ein wichtiger Baustein im neuen Klimapaket der Bundesregierung gerade Recht: Die umweltschonende Sanierung an mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Immobilien wird ab 2020 finanziell gefördert.

Die Förderung erhalten Sie auch dann, wenn Sie sich in Ihren vier Wänden ein Arbeitszimmer eingerichtet haben.

Vorgesehen ist ein großer Strauß unterschiedlicher Maßnahmen, die begünstigt sind – hier sind die wichtigsten:

  • die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken,

  • das Einsetzen neuer wärmegedämmter Fenster oder Außentüren,

  • eine neue Heizung oder Lüftung.

Wie wird gefördert?

Leider gibt es keinen direkten Zuschuss, sondern die Eigentümer zahlen im Jahr der Sanierung und den beiden folgenden Jahren weniger Einkommensteuer.

Davon profitiert auch Axel S., der als Software-Entwickler gut verdient und ordentlich Steuern zahlt.

So funktioniert die Förderung: Die Einkommensteuer, die Sie auf Ihren gesamten Jahresverdienst zahlen müssen, sinkt um 20 % der Kosten für die Haussanierung.

Achtung: Diese Steuerersparnis gibt es nicht auf einen Schlag, sondern über drei Jahre verteilt: im ersten und zweiten Jahr jeweils 7 %, im dritten Jahr weitere 6 %.

Was das finanziell bedeutet, zeigen folgende Rechenbeispiele

Im Jahr 2020 sanieren Axel S. und seine Frau ihr Haus für insgesamt 80.000 Euro. Sie haben zusammen ein steuerpflichtiges Einkommen von 60.000 Euro, dafür fallen rund 10.500 Euro Einkommensteuer an.

So sinkt ihre Einkommensteuer durch die Sanierung:

Erster Wermutstropfen: Sie können nur so viel Einkommensteuer zurückbekommen, wie Sie gezahlt haben

Wenn Axel S. weniger als 5.600 bzw. 4.800 Euro Steuern zahlen würde, bekäme er in seiner Steuererklärung auch nur die zu zahlenden Steuern erlassen. Hierfür nehmen wir mal an, Axel S. und seine Frau hätten nur 30.000 Euro Jahreseinkommen. So sähe ihre Rechnung aus:

Die Eheleute müssten nur etwa 2.300 Euro Einkommensteuer jährlich berappen. Ihre Investition mindert ihre Steuerlast auf 0 Euro, sie sparen also insgesamt in den drei Jahren nur 6.900 Euro Einkommensteuer.

Das bedeutet: Wenn sich – wie im zweiten Beispiel – das Einkommen der Eheleute halbiert, sparen sie statt 16.000 Euro nur noch 6.900 Euro Steuern. Sie verlieren also fast 60% der möglichen Förderung!

Zweiter Wermutstropfen: Die Förderung ist gedeckelt

Pro Immobilie werden Sanierungskosten von maximal 200.000 Euro gefördert. Wenn Sie diesen Betrag investieren, erlässt Ihnen der Staat 20% davon bei Ihrer Einkommensteuer, in diesem Fall also 40.000 Euro. Die volle Förderung bekommt nur der, der entsprechend viel verdient, nämlich als Verheirateter ohne Kinder mindestens 72.000 Euro jährlich.

Bundesrat stoppt Steuergesetze des Klimapakets vorerst

Der Bundesrat hat mehrere Steuergesetze des Klimapakets der Bundesregierung vorerst gestoppt. Die Länderkammer sprach sich am Freitag, dem 29.11.2019, einstimmig dafür aus, dazu den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen.

Axel S. und seine Frau drücken nun die Daumen, dass sich der Vermittlungsausschuss einsichtig zeigt. Sie möchten diese Chance nutzen und ihren persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Zusätzlich schonen sie durch die Sanierung künftig noch ihren Geldbeutel und steigern sogar den Wert ihres Häuschens.

Wie Sie Ihren etwaigen Finanzierungsbedarf decken können, lesen Sie in unserem aktuellen Ratgeber Die optimale Immobilienfinanzierung: Ihr sorgenfreier Weg in die eigenen vier Wände. Erfahren Sie in diesem Ratgeber, wie teuer Ihre Immobilie sein darf und welche Anbieter für die Finanzierung infrage kommen. Detaillierte Checklisten, umfangreiche Finanzierungskonzepte und leicht verständliche Beispielrechnungen sorgen dafür, dass Sie mit Ihrer Bank auf Augenhöhe verhandeln können.

(CR)

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