Grundsteuerreform: Einigung zwischen Bund und Ländern steht wohl, nur Bayern bleibt stur
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Die Finanzminister von Bund und Ländern haben sich auf eine Grundsteuerreform verständigt. Nur Bayern sperrt sich noch. Bundesfinanzminister Scholz soll diese Einigung bis Ende dieses Jahres in einen Gesetzentwurf gießen – so wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt.
Das sind die Kernpunkte der geplanten Reform:
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Es bleibt bei dem wertabhängigen Modell, allerdings wurde es gegenüber den ursprünglichen Plänen deutlich vereinfacht. Damit fließen – wie auch schon bisher geplant – die Grundstückswerte und das Alter von Gebäuden in die Höhe der Grundsteuer ein.
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Bei Mietwohngrundstücken wird die Grundsteuer auf Basis von durchschnittlichen Nettokaltmieten berechnet. Anders als bisher geplant soll dabei jedoch nicht mehr jede einzelne Miete ermittelt werden, sondern es werden Preisgruppen gebildet. Dieses Verfahren gilt auch für selbst genutztes Wohneigentum.
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Die Bodenrichtwerte, also die Werte für unbebauten Boden, fließen ebenfalls ein. Allerdings sollen diese Werte zu Zonen (Lagen) zusammengefasst werden können, um die Ermittlung zu vereinfachen.
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Für den sozialen Wohnungsbau, für kommunale und genossenschaftliche Wohnungsgesellschaften sowie für Vereine und gemeinnützige Unternehmen soll die Messzahl, aus der die Grundsteuer berechnet wird, sinken.
Bayern stellt sich aber weiterhin quer und beharrt auf seinem Flächenmodell. Dabei sind für die Höhe der Grundsteuer nur die Fläche des Grundstücks und die Wohn- bzw. Nutzfläche des Gebäudes relevant, alle sonstigen Kriterien bleiben dabei außen vor.