[] … Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 26.7.2018 ist für alle wichtig, die einen WLAN-Anschluss haben, der auch für Dritte zugänglich ist. Das Urteil ist auch für Familien von Bedeutung, deren Kinder Freunden Zugang über WLAN verschaffen und Vermieter, die ihren (Zeit-)Mietern die Zugangsdaten zu ihrem eigenen WLAN geben. Wer offenes WLAN anbietet, kann danach für Urheberrechtsverstöße nicht mehr abgemahnt werden, wenn jemand über sein WLAN illegal Filme, Spiele oder Musik herunterlädt (Az. …