[] … Zum 1. Juli steigen die gesetzlichen Renten im Westen um 3,18 % und im Osten um 3,91 %. Entsprechend steigen die Hinterbliebenenrenten und der Freibetrag für anrechenbares Einkommen. Er erhöht sich damit ab Juli im Westen von 845,59 auf 872,52 € und im Osten von 810,22 auf 841,90 €. Nettoeinkünfte, die über diese Beträge hinausgehen, werden zu 40 % auf die Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet. Ob dabei Ost- oder West-Werte zugrunde gelegt werden, hängt vom Wohnsitz der Hinterbliebenen ab. Die Bruttoeinkünfte …