… Verfolgt eine Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke (steuerbegünstigte Zwecke) gewährt der Gesetzgeber steuerliche Vergünstigungen. Gewöhnlich gehören gemeinnützige Vereine und Stiftungen zu diesen Körperschaften. Eine Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, Personen selbstlos zu unterstützen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und auf Hilfe angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher …