… für den Steuerfall örtlich zuständig geworden, so ist die Klage zu richten 1. gegen die Behörde, welche die Einspruchsentscheidung erlassen hat, 2. wenn über einen den (1) Einspruch ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist (§ 46), gegen die Behörde, die im Zeitpunkt der Klageerhebung für den Steuerfall örtlich zuständig ist. (3) Hat eine Behörde, die auf Grund gesetzlicher Vorschrift berechtigt ist, für die zuständige Behörde zu handeln …