… Falls Ihr Finanzamt diese Auffassung nicht akzeptiert, sollten Sie Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid einlegen. Verfügen Sie sowohl über noch nicht hinzugerechnete IAB aus den Jahren vor 2020 als auch über solche IAB, die ab 2020 gebildet wurden, und möchten Sie beide auf ein begünstigtes Wirtschafsgut übertragen, können Sie eine Hinzurechnung in Höhe von bis zu 50 % vornehmen. Dies sieht auch die Finanzverwaltung im BMF-Schreiben vom 15.6.2022 so (siehe Beispiel 1 in Rz. 59). …