Steuerlexikon Nachträgliche Anschaffungskosten … Entstehen nachträgliche Anschaffungskosten oder Herstellungskosten für ein Wirtschaftsgut, berechnet sich die weitere Abschreibung wie folgt: Für Wirtschaftsgüter, die nach § 7 Abs. 1 oder 2 EStG abgeschrieben werden, ist der Buchwert oder der Restwert zuzüglich der nachträglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Hierzu gehören zum Beispiel bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Die Restnutzungsdauer des Wirtschaftsgutes ist neu zu schätzen. Dabei muss der Zustand des Wirtschaftsgutes …Ansehen
Steuerlexikon Nachträgliche Herstellungskosten … Nach der Fertigstellung eines Gebäudes ist Herstellungsaufwand anzunehmen, wenn Aufwendungen durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Erweiterung oder für die über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung eines Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB, R 21.1(2) EStR). Betragen die Aufwendungen nach Fertigstellung eines Gebäudes für die einzelne Baumaßnahme nicht mehr als 4.000,– € (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer) je Gebäude, ist auf …Ansehen
Steuerlexikon Nebenberufliche Tätigkeit … Nimmt eine Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs ein, so gilt sie als nebenberuflich. Ist diese Voraussetzung gegeben, wird auch dann eine nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt, wenn eine Person keinen Hauptberuf, sondern nur diese nebenberufliche Tätigkeit ausübt. Werden mehrere nebenberufliche Tätigkeiten ausgeübt, ist die Nebenberuflichkeit für jede Tätigkeit getrennt zu beurteilen. Dabei müssen mehrere gleichartige Tätigkeiten zusammengefasst werden. Eine gleichartige …Ansehen
Steuerlexikon Negative Einkünfte / Ausland … Im Ausland erzielte Verluste können nicht uneingeschränkt im Inland bei der steuerlichen Veranlagung zum Abzug kommen. Ein zwischenstaatlicher Verlustausgleich bzw. Verlustabzug nach § 10d EStG ist bei nachfolgenden negativen Einkünften ausgeschlossen, sofern es sich um Einkünfte aus Drittstaaten (nicht EU- oder EWR-Land) handelt. Ein Ausgleich mit positiven Einkünften derselben Einkunftsart und aus dem gleichen Staat ist jedoch möglich: Verluste aus einer in einem ausländischen Staat gelegenen land …Ansehen
Steuerlexikon Negative Einkünfte … Im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer können negative Einkünfte (Verluste) durch einen horizontalen Verlustausgleich, einen vertikalen Verlustausgleich oder einen Verlustabzug nach § 10d EStG berücksichtigt werden. Horizontaler Verlustausgleich: Durch einen horizontalen Verlustausgleich können Verluste nur innerhalb derselben Einkunftsart berücksichtigt werden. In der Regel sind Verluste zuerst horizontal auszugleichen. Vertikaler Verlustausgleich: Der vertikale Verlustausgleich ermöglicht …Ansehen
Steuerlexikon Nennkapital … Anteilseigener einer Kapitalgesellschaft müssen bei Gründung der Gesellschaft ein Stammkapital (Nennkapital) in die Gesellschaft einbringen. Wird eine GmbH gegründet, beträgt das Mindeststammkapital der Gesellschaft 25.000,– €. Jeder Gesellschafter ist zu einer Mindesteinlage von 1.000,– € verpflichtet. Bei Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt das Mindestgrundkapital 50.000,– €. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das Stammkapital (bei einer GmbH) bzw. auf das Grundkapital (bei einer AG) …Ansehen
Steuerlexikon Nettolohnvereinbarung … Will der Arbeitgeber die auf den Arbeitslohn entfallende Lohnsteuer selbst tragen, so sind die von ihm übernommenen Abzugsbeträge Teil des Arbeitslohns, die dem Nettolohn zur Steuerermittlung hinzugerechnet werden müssen (R 39b.9 LStR, H 39b.9 LStR). Die Lohnsteuer ist aus dem Bruttoarbeitslohn zu ermitteln, der nach Abzug der Lohnsteuer den ausgezahlten Nettobetrag ergibt. Die aus dem Bruttoarbeitslohn berechnete Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber abzuführen. Übernimmt der Arbeitgeber außer der Lohnsteuer …Ansehen
Steuerlexikon Nichteheliche Lebensgemeinschaft … Partner einer ehelichen und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft werden im Steuerrecht nicht gleichgestellt. Häufig ergeben sich Nachteils für die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Einkommensteuer: Die Ehe bringt steuerliche Vorteile, wenn keine gleichen Einkommensverhältnisse gegeben sind. Unterhaltszahlungen: Für den finanziell schlechter gestellten Partner bietet die Ehe mehr Sicherheit, da eine Verpflichtung zur Unterhaltszahlung auch nach der Scheidung bzw. der Trennung besteht. Für …Ansehen
Steuerlexikon Nicht abzugsfähige Ausgaben … Nachfolgende Ausgaben können steuerlich nicht geltend gemacht werden: Aufwendungen für die private Lebensführung, freiwillige Zuwendungen an Ehegatten und unterhaltsberechtigte Personen ohne eine gesetzliche Rechtspflicht, Personensteuern, Geldstrafen, Ausgaben für eine Erstausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses. Hiervon wird nur abgewichen, insofern die Ausgaben als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. BFH 15.01.2009 - VI R 37/06 BFH 18.10.2007 …Ansehen
Steuerlexikon Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben … Nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes dürfen folgende Betriebsausgaben den Gewinn nicht mindern und damit steuerlich nicht geltend gemacht werden: Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind. Dies gilt nicht, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Gegenstände im Wirtschaftsjahr insgesamt 35,– € nicht übersteigen; Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass, soweit sie 70 % der Aufwendungen übersteigen, …Ansehen