Steuerlexikon Auslandsreise … Werden aus dienstlichen Gründen Auslandreisen unternommen, können höhere Verpflegungsmehraufwendungen und erhöhte Übernachtungskosten pauschal berücksichtigt werden. Fahrtkosten sind per Beleg nachzuweisen. Wird die Fahrt mit dem eigenen Pkw oder dem Dienstfahrzeug unternommen, ist die Kilometerpauschale ansetzbar. Die Höhe des absetzbaren Verpflegungsmehraufwands in dem einzelnen Land ändert sich zumeist jährlich. Die neuen Tabellen werden zum Jahreswechsel durch das Bundesfinanzministerium herausgegeben …Ansehen
Steuerlexikon Auslandstätigkeit … Eine Auslandtätigkeit liegt vor, wenn ein unbeschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses im Ausland tätig wird. Greift keine Befreiungsvorschrift, unterliegt der im Ausland erzielte Arbeitslohn der deutschen Besteuerung. Eine Befreiung von der deutschen Steuer kann sich aus dem zur Anwendung kommenden Doppelbesteuerungsabkommen aber auch aus dem Ausländertätigkeitserlass ergeben. Im Regelfall bestimmen die einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), dass dem Tätigkeitsstaat …Ansehen
Steuerlexikon Aussetzungszinsen … Müssen Sie Steuern nachzahlen, ist das schon ärgerlich genug. Noch ärgerlicher ist es jedoch, wenn Sie gegen den Steuerbescheid zwar Einspruch eingelegt haben, Sie aber trotzdem den im Steuerbescheid genannten Betrag zum festgesetzten Zeitpunkt zahlen müssen. Dies können Sie nur verhindern, wenn Sie gleichzeitig mit dem Einspruch einen Antrag auf »Aussetzung der Vollziehung« stellen (§ 361 AO). Haben Sie mit Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Erfolg, unterliegen aber im Einspruchsverfahren …Ansehen
Steuerlexikon Aussetzung der Vollziehung … Während eines Einspruchsverfahrens oder während eines Klageverfahrens können die Finanzbehörden die Aussetzung der Vollziehung des Verwaltungsakts anordnen. Die Finanzbehörde, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat, kann die Vollziehung des Verwaltungsaktes ganz oder teilweise aussetzen. Auf Antrag soll die Aussetzung erfolgen, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung für den Betroffenen eine unbillige, nicht durch …Ansehen
Steuerlexikon Aussperrung … Seit dem BFH-Urteil vom 24.10.1990 gilt die Aussperrungsunterstützung nicht mehr als steuerpflichtiger Arbeitslohn. BFH 24.10.1990, X R 161/88 …Ansehen
Steuerlexikon Auswärtstätigkeit … Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und einer regelmäßigen Arbeitsstätte tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird. § 9 EStG R 9.4 LStR R 9.5 LStR R 9.6 LStR R 9.7 LStR R 9.8 LStR …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Abzugspflichtige Bauleistungen … Der Bauabzugssteuer unterliegen Vergütungen, die durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder durch ein Unternehmen im Sinne des Umsatzsteuerrechts für erbrachte Bauleistungen gezahlt werden. Dabei sind Bauleistungen alle Arbeiten, die der Herstellung, der Instandhaltung, der Instandsetzung, der Änderung aber auch der Beseitigung von Bauwerken dienen. Alle Arbeiten die mit dem Bauwerk im Zusammenhang stehen gehören dazu. Zwangsläufig unterliegen auch Kosten für die Heizungsinstallation …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Anrechnung … Vom Leistungsempfänger (z.B. Bauherren) wird die Bauabzugssteuer einbehalten und an das Finanzamt des Leistenden (bauausführender Handwerker/Firma) abgeführt. Daraufhin wird vom Finanzamt die Abzugsteuer auf die vom Leistenden zu entrichtende Steuer angerechnet. Dabei wird die Verrechnung mit den einzelnen Steuerarten in folgender Reihenfolge vorgenommen: Anrechnung auf die vom Leistenden einbehaltene sowie angemeldete Lohnsteuer, die zu entrichtende Vorauszahlung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Bagatellgrenze … Von der Erhebung der Bauabzugssteuer kann abgesehen werden, wenn die Gegenleistung im Kalenderjahr voraussichtlich einen Betrag von 5.000,– € nicht übersteigt. Diese Freigrenze erhöht sich auf 15.000,– €, falls der Leistungsempfänger nur deshalb zum Abzug der Steuer verpflichtet ist, da er ausschließlich steuerfreie Vermietungsumsätze erbringt. Erbringt dieser Leistungsempfänger auch noch andere steuerpflichtige Umsätze, so verringert sich die Freigrenze wieder auf 5.000,– €. Beschränkt sich die …Ansehen
Steuerlexikon Bauabzugssteuer / Bemessungsgrundlage … Auf alle Gegenleistungen (gewöhnlich besteht die Gegenleistung in der Zahlung des Rechnungsbetrags), die seit dem 31.12.2001 erbracht werden, muss die Bauabzugssteuer erhoben werden. Dabei ist für den Steuerabzug der tatsächlich gezahlte Betrag maßgebend. Somit muss auch bereits von gezahlten Vorschüssen oder Abschlagzahlungen die Bauabzugsteuer erhoben werden. Als Gegenleistung gilt das Entgelt für die Bauleistung einschließlich der Umsatzsteuer. Von diesem Betrag ist ein Steuerabzug von 15 % vorzunehmen …Ansehen