Steuerlexikon Familienkasse … Die Familienkasse ist eine dem Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) unterstellte Finanzbehörde des Bundes, deren Aufgabe die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes und Kinderzuschlages gemäß Bundeskindergeldgesetzt ist. Darum hat sich umgangssprachlich auch der Begriff Kindergeldkasse synonym zu Familienkasse eingebürgert. Die Verwaltung der Familienkasse obliegt der Bundesagentur für Arbeit. Kindergeld Anspruch auf Leistungen der Familienkasse haben alle Eltern oder Erziehungsberechtigten mit …Ansehen
Steuerlexikon Familienleistungsausgleich … Mit dem Familienleistungsausgleich soll die steuerliche Freistellung des Existenzminimums des Kindes erreicht werden. Hierzu gehört der Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung. Die Freistellung wird durch den Kinderfreibetrag sowie den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf oder durch das Kindergeld bewirkt. Im Rahmen einer sogenannten »Günstigerprüfung«, die im Zusammenhang mit der Veranlagung zur Einkommensteuer durchgeführt wird, überprüft das Finanzamt, ob …Ansehen
Steuerlexikon Familienzuschläge … Vom Arbeitgeber gezahlte Familienzuschläge sind steuerpflichtiger Arbeitslohn. …Ansehen
Steuerlexikon Ferienarbeit … In der Regel werden Schüler und Studenten, die in den Ferien arbeiten, als weisungsgebundene Aushilfe in einem Betrieb beschäftigt. Die Beschäftigung ohne lohnsteuerliche Erfassung, d.h. ohne Berücksichtigung der elektronisch gespeicherten Lohnsteuerabzugsmerkmale, ist möglich, wenn entweder eine geringfügige Beschäftigung vorliegt oder wenn der Arbeitgeber von der pauschalen Lohnsteuer Gebrauch macht. Bei jährlichen Einkünften von ca. 10.000,– € lohnt es sich, unter Abgabe seiner Lohnsteuerabzugsmerkmale …Ansehen
Steuerlexikon Kostendämpfungspauschale … An Beamte gezahlte Beihilfen (z.B. Beihilfen für Krankheitskosten) können in einigen Bundesländern für jedes Kalenderjahr um eine Kostendämpfungspauschale gekürzt werden. Folgende Beihilfen sind von der Kürzung ausgenommen: nicht in Anspruch genommenes Tagegeld nach § 15 Absatz 4 BVO Pflegeleistungen nach § 9 Absatz 3 bis 7 BVO Geburtspauschale nach § 11 Absatz 2 BVO Beihilfen für Beamte der Besoldungsgruppe A 1 bis A 5 und Waisen unterliegen keiner Kürzung durch die Kostendämpfungspauschale. Die …Ansehen
Steuerlexikon Kraftfahrzeugsteuer / Euro-Norm … Anhand der Euro-Norm wird der zur Anwendung kommende Steuersatz bestimmt. …Ansehen
Steuerlexikon Krankenbezüge … Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall führt zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Zahlt die Krankenkasse nach Ablauf des Lohnfortzahlungszeitraumes Krankengeld, liegen steuerfreie Bezüge vor. Diese Einkünfte unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung, dann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. § 3 EStG § 4 EStG § 41 EStG …Ansehen
Steuerlexikon Künstliche Befruchtung … Kosten einer künstlichen Befruchtung, die einem Ehepaar zu einem gemeinsamen Kind verhelfen soll, können bei Empfängnisunfähigkeit der Frau außergewöhnliche Belastungen sein. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können auch Frauen, die eine nichteheliche Lebensgemeinschaft mit ihrem Partner führen, die Kosten für eine künstliche Befruchtung geltend machten (Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.5.2007 II R 47/05). Auch bei einer krankheitsbedingten Sterilität des Mannes können die Aufwendungen …Ansehen
Steuerlexikon Kulturgüter … Werden schutzwürdige Kulturgüter weder zur Einkünfteerzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt, so können Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Kalenderjahr in dem die Maßnahme beendet wurde und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 10 % als Sonderausgaben abgezogen werden. Es kann jedoch nur der Betrag abgezogen werden, der die öffentlichen oder privaten Zuwendungen oder etwaige aus diesen Kulturgütern erzielten Einnahmen übersteigt. Kulturgüter sind: Gebäude …Ansehen
Steuerlexikon Kunstgegenstände … Werden Kunstgegenstände im Privatvermögen gehalten, unterliegen Wertsteigerungen keiner Besteuerung. Da Kunstgegenstände Vermögensgegenstände sind, unterliegen sie aber der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Wie hoch diese Steuer ausfällt, richtet sich nach dem Wert des Kunstobjektes und dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und Erben bzw. dem Schenkenden und Beschenkten. Kunstgegenstände können aber auch teilweise oder vollständig von der Erbschaftsteuer befreit werden. Werden Kunstgegenstände …Ansehen