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Anlage SZ (nicht abziehbare Schuldzinsen)

Wenn Sie als Einnahme-Überschuss-Rechner zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet sind und dort nicht abziehbare Schuldzinsen eingetragen haben, müssen Sie zusätzlich die Anlage SZE ausfüllen und zusammen mit Ihrer Gewinnermittlung einreichen.

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  • Anlage SZ (EÜR 2019)

  • Anlage SZ (EÜR 2018)

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