Unsere Bücher - Finanz- & Steuerratgeber

Aktuelle Ratgeber

  • Leasing-Fahrzeuge: Steuerliche Vorteile kennen und nutzen

    Immer mehr Geschäftswagen werden nicht gekauft, sondern geleast. Wenn Sie sich mit den steuerlichen Vorschriften für Leasing-Fahrzeuge auskennen, haben Sie sehr gute Gestaltungsmöglichkeiten. Vor allem mit der zu Beginn des Vertrags üblichen Sonderzahlung in Höhe von mehreren Tausend Euro können Sie hervorragend Ihren Gewinn beeinflussen. Denn bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist die Sonderzahlung sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe abziehbar. Allerdings wird die Sonderzahlung bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten zeitanteilig auf die Nutzungsdauer des Leasing-Vertrags verteilt, wodurch die Kostendeckelung kaum noch zum Zuge kommt. 

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  • Geschäftsreisen: Privaten PKW für betriebliche Fahrten nutzen und Steuern sparen

    Wenn Sie einen Pkw zu nicht mehr als 50 % betrieblich nutzen, können Sie auf die Zuordnung zum Betriebsvermögen verzichten und den Pkw als Privatvermögen behandeln. Die Kfz-Kosten, die anteilig auf die betriebliche Nutzung entfallen, dürfen Sie in diesem Fall als Aufwandseinlage steuerlich geltend machen. Wenn Sie den Pkw nach ein paar Jahren verkaufen, kann diese Lösung sogar erheblich günstiger sein als ein Betriebs-Pkw.

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  • Geschäftswagen: Privaten Kostenanteil über das Fahrtenbuch ermitteln

    Nutzt ein Selbstständiger seinen Pkw zu mehr als 50 % betrieblich, so muss er die private Nutzung nach der 1 %-Methode versteuern. Dieses pauschale Verfahren kann jedoch zu weit überhöhten Privatanteilen führen. Solch ungerechten Ergebnissen entgehen Sie nur, indem Sie ein Fahrtenbuch führen, das vom Finanzamt als ordnungsgemäß eingestuft wird. Dann wird die private Nutzung nicht pauschal, sondern mit den auf die Privatfahrten tatsächlich entfallenden Kfz-Kosten angesetzt.

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  • Gewinnermittlung: Grundlagen für Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Bei der Gewinnermittlung über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist das Zufluss-/Abflussprinzip zu beachten. Danach wirken sich betriebliche Vorgänge erst auf den Gewinn aus, wenn es zu einer Einnahme oder Ausgabe, also einem Zufluss oder Abfluss von Geld kommt. Demnach gehen in die EÜR eines Kalenderjahres grundsätzlich nur solche Einnahmen und Ausgaben ein, die im Zeitraum 1.1. bis 31.12. des Jahres tatsächlich angefallen sind.

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  • Existenzgründung: Anmeldung Ihres Betriebs bei Gemeinde und Finanzamt

    Wenn Sie einen Betrieb eröffnen, sich also selbstständig machen, sind Sie verpflichtet, Ihre Tätigkeit innerhalb eines Monats anzumelden.

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  • Hausverkauf: Wann der Staat die Hand aufhält

    Wenn Sie Ihre Immobilie veräußern, hängt die Steuerpflicht davon ab, wie Sie Haus oder Wohnung in den letzten Jahren vor dem Verkauf genutzt haben: Verkaufen Sie eine vermietete Immobilie innerhalb den zehn Jahren nach der Anschaffung, fällt auf den Veräußerungsgewinn Steuer an. Anders sieht es bei selbst genutzten Gebäuden aus: Die dürfen Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen.

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  • Die Besteuerung von Geldanlagen: Was Sie zur Abgeltungsteuer wissen müssen

    Mit der 25 %igen Abgeltungsteuer ist grundsätzlich die Einkommensteuer auf Ihre Kapitaleinkünfte abgegolten und Sie müssen dazu keine Angaben mehr in Ihrer Einkommensteuererklärung machen. Die Bank wickelt die Steuererhebung in den meisten Fällen von sich aus ab, ohne dass Sie als Kapitalanleger selbst tätig werden müssen. Ziel: Die Steuer soll einfach und gleichmäßig erhoben werden.

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  • Steuerlast mindern mit dem IAB: Investitionsabzugsbetrag richtig nutzen

    Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein attraktives steuerliches Gestaltungsinstrument für kleinere Unternehmen!

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  • Geschäftswagen - Laufende Kosten, Entnahme und Verkauf

    Alle durch einen betrieblichen Pkw verursachten Kosten gehören grundsätzlich zu den Betriebsausgaben – denn diese Kosten sind betrieblich veranlasst. Einen guten Überblick gibt Ihnen hier das ABC der abziehbaren Kfz-Kosten.

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  • Der RechtsBerater

    Der RechtsBerater von Rechtstipps zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie zu Ihrem Recht kommen. Die Konzeption als Loseblattwerk hat den Vorteil, dass Ihr Handbuch immer dem aktuellen Stand entspricht.

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