Anlage AV EÜR (Anlageverzeichnis EÜR)
Haben Sie in Ihrem Betrieb Anlagevermögen (Computer, Telefon, Fahrzeug etc.), das nach dem 05.05.2006 angeschafft wurde, sind Sie verpflichtet, zusammen mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ein Verzeichnis der Anlagegüter abzugeben. Dafür können Sie den amtlichen Vordruck Anlage AV EÜR nutzen.