Offenen Ladenkasse: Wahl der Schätzungsmethoden
Bargeschäften können zu Mängeln in der Kassenführung führen. -Symbolbild-

Offenen Ladenkasse: Wahl der Schätzungsmethoden

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Bei überwiegenden Bargeschäften können Mängel in der Kassenführung dazu führen, dass Finanzamt und Finanzgericht schätzen dürfen.

Für die Wahl der Schätzungsmethoden sind das Finanzamt und das Finanzgericht nicht an eine bestimmte Methode gebunden. Allerdings ist diese Freiheit gemäß den allgemeinen Grundsätzen des pflichtgemäßen Ermessens (§ 5 Abgabenordnung) eingeschränkt, insbesondere wenn mehrere Schätzungsmethoden zur Verfügung stehen.

Im Rahmen der Ermessensausübung sollten genauere Schätzungsmethoden bevorzugt werden erklärt der BFH in einem aktuell veröffentlichten Urteil. In den meisten Fällen gilt der innere Betriebsvergleich im Vergleich zum äußeren Betriebsvergleich als zuverlässigere Methode.

Finanzamt-Schätzung muss begründet werden

Finanzamt und Finanzgericht sind verpflichtet, ihre Schätzung nachvollziehbar zu begründen. Fehlt eine solche Begründung oder ist sie nicht nachvollziehbar, kann dies einen sachlich-rechtlichen Mangel des Urteils darstellen, der auch ohne besonderen Hinweis vom Revisionsgericht aufgegriffen werden kann.

Die Finanzverwaltung ist berechtigt, Datenbanken zur Ermittlung von Vergleichsdaten einzusetzen, auch wenn diese nicht allgemein zugänglich sind. Dennoch muss jede verwendete Datenbank Mindeststandards bei der Datenerfassung erfüllen. Gerichte können gehalten sein, Nachfragen zur Herkunft und Ableitung der anonymisierten Vergleichsdaten zu stellen. Wenn Fragen aus beispielsweise Gründen des Steuergeheimnisses nicht beantwortet werden können, wirkt sich dies nachteilig auf die Beweiskraft der Vergleichsdaten aus. Der Bundesfinanzhof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derzeit Zweifel bestehen, ob die amtliche Richtsatzsammlung in ihrer aktuellen Form für einen äußeren Betriebsvergleich geeignet ist (BFH-Urteil vom 18.6.2025, Az. X R 19/21).

Innerer Betriebsvergleich und äußerer Betriebsvergleich: Was ist der Unterschied?

Beim inneren Betriebsvergleich werden Daten innerhalb eines einzelnen Unternehmens miteinander verglichen. Das kann zum Beispiel der Vergleich von Filialen, Abteilungen, Produkten oder Zeiträumen sein. Ziel ist es, interne Stärken und Schwächen zu erkennen, Prozesse zu optimieren und die Leistung einzelner Bereiche zu bewerten. Da alle Vergleichseinheiten unter denselben Rahmenbedingungen arbeiten, sind die Ergebnisse gut miteinander vergleichbar.

Der äußere Betriebsvergleich hingegen bezieht sich auf den Vergleich mit anderen Unternehmen – meist aus derselben Branche. Hier geht es darum, die eigene Position im Markt zu bestimmen, Wettbewerbsfähigkeit zu analysieren und Best Practices zu identifizieren. Die Herausforderung liegt darin, dass externe Daten oft nicht vollständig verfügbar sind und Unterschiede in Größe, Struktur oder Geschäftsmodell die Vergleichbarkeit einschränken können.

Zusammengefasst:

  • Der innere Vergleich dient der internen Kontrolle und Optimierung,

  • der äußere Vergleich wird vor allem für strategische Entscheidungen und Benchmarking genutzt.

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