Geschenke an Geschäftsfreunde: Steuerliche Regeln im Überblick
Für Weihnachtsgeschenke an Geschäftsfreunde gelten klare steuerliche Regeln.

Geschenke an Geschäftsfreunde: Steuerliche Regeln im Überblick

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Geschenke, zum Beispiel zu Weihnachten, sind eine beliebte Geste, um Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Doch Vorsicht: Steuerlich gelten klare Regeln, die Unternehmer kennen sollten.

Zusammenfassung

Geschenke an Geschäftsfreunde sind bis 50 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar. Für höhere Beträge entfällt die Abzugsfähigkeit. Um Steuerpflicht beim Empfänger zu vermeiden, kann der Unternehmer eine Pauschalsteuer von 30% übernehmen. Streuartikel unter 10 Euro sind steuerfrei und zusätzlich erlaubt. Wichtig: Alle Geschenke müssen dokumentiert werden.

Inhalt

50-Euro-Grenze für Geschenke

Geschenke an Geschäftsfreunde sind bis zu 50 Euro pro Person und Jahr als Betriebsausgabe absetzbar.

Wichtig: Diese Grenze umfasst alle Geschenke an eine Person pro Jahr, nicht pro Anlass. Wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag nicht mehr steuerlich absetzbar.

Pauschalsteuer für Geschenke nach § 37b EStG

Geschenke können beim Empfänger steuerpflichtig sein. Um das zu vermeiden, kann der Schenkende eine pauschale Steuer von 30% übernehmen – plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (geregelt in § 37b EStG).

Die Entscheidung für diese Pauschalbesteuerung muss einheitlich für alle Geschenke im Jahr erfolgen.

Beispielrechnung für ein Geschenk von 25 Euro

  • Lohnsteuer: 30% von 25 Euro = 7,50 Euro

  • Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Lohnsteuer): 0,41 Euro

  • Kirchensteuer (7% auf die Lohnsteuer): 0,53 Euro (man muss den Beschenkten nicht nach Kirchenmitgliedschaft fragen, das wird pauschal unterstellt und berechnet)

  • Gesamtsteuer: 8,44 Euro

Das Geschenk kostet den Unternehmer also insgesamt 33,44 Euro (Geschenk + Steuer).

Die pauschale Steuer liegt letztendlich bei etwa 33,75% des Bruttowerts (30% Lohnsteuer plus Zuschläge).

Die Summe von 25 Euro (Geschenk) + 8,44 Euro (Pauschalsteuer) = 33,44 Euro verbucht man als Betriebsausgabe.

Streuartikel unter 10 Euro

Geschenke unter 10 Euro netto gelten als »Streuartikel« und sind steuerlich begünstigt:

  • Voll als Betriebsausgabe absetzbar

  • Keine Steuer beim Empfänger

  • Keine Pauschalversteuerung nötig

Diese kleinen Geschenke zählen nicht zur 50-Euro-Grenze und können zusätzlich gegeben werden.

Dokumentation ist Pflicht

Alle Geschenke müssen sorgfältig dokumentiert werden – etwa in der Buchhaltung und einem Geschenkregister. Das schützt vor Problemen bei einer Betriebsprüfung.

(MB)

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