Sind wissenschaftliche Vorträge im Ausland umsatzsteuerpflichtig?

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Als Unternehmer haben Sie Pflichten. Sie müssen zum Beispiel feststellen, ob durch Ihre Tätigkeit Umsatzsteuer entsteht. Ist das bei Vorträgen im Ausland der Fall?

Aus umsatzsteuerlicher Sicht handelt es sich bei einem Vortrag um eine sonstige Leistung. Eine sonstige Leistung ist in Deutschland umsatzsteuerpflichtig, wenn sie im Inland erbracht wird.

Hält ein Unternehmer einen wissenschaftlichen Vortrag im Ausland, liegt die Vermutung nahe, dass auch die Leistung außerhalb Deutschlands ausgeführt wird und daher keine deutsche Umsatzsteuer anfällt. Genau das ist allerdings die Ausnahme. Denn im Vergleich mit der Vortragszeit fällt die Vorbereitungszeit deutlich mehr ins Gewicht. Und da die Vorbereitung eines Vortrages regelmäßig zu Hause stattfindet, wird die Leistung meist auch dort erbracht. Die Vortragsleistung ist damit in Deutschland umsatzsteuerpflichtig.

Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Vortrag nicht vorbereitet werden muss. Das kann bei der Teilnahme an Diskussionsrunden oder Symposien der Fall sein. Dort wird meist spontan und auf Basis des vorhandenen Wissens zu aktuellen Fragen Stellung bezogen. Der Vortrag wird dann im Ausland ausgeführt. Es fällt keine deutsche Umsatzsteuer an, dafür aber ausländische (FG Niedersachsen, Urteil vom 8.10.2009, Az. 16 K 10092/07, DStR 2010 Nr. 11 S. X).

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