EuGH: Versicherung durch Leasinggeber kann umsatzsteuerfrei sein

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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Verschaffung von Versicherungsschutz durch den Leasinggeber unter bestimmten Voraussetzungen als eigenständige umsatzsteuerfreie Versicherungsleistung zu beurteilen ist.

Das Leasingunternehmen hatte den Leasinggegenstand selber versichern lassen und diese Versicherungsleistung in unveränderter Höhe an den Leasingnehmer weiterberechnet. Das Finanzamt Warschau (der entschiedene Fall betrifft einen polnischen Unternehmer) war der Meinung, die Bereitstellung des Versicherungsschutzes sei eine Nebenleistung zur umsatzsteuerpflichtigen Hauptleistung, nämlich der Überlassung des Leasinggegenstands. Es verlangte darauf den vollen Umsatzsteuersatz.

Der EuGH dagegen ist der Auffassung, dass Versicherungs- und Leasingleistung keine untrennbare einheitliche Leistung sind, sondern eigenständige, voneinander unabhängige Leistungen. Nach dem Grundsatz der Neutralität darf eine Versicherungsleistung aber nicht unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, ob sie unmittelbar durch die Versicherungsgesellschaft erbracht wird oder ob der Endkunde den Versicherungsschutz über den Leasinggeber erhält, der seine Kosten unverändert an ihn weiterleitet. Somit handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Versicherungsleistung (EuGH, Urteil vom 17.1.2013, C - 224/11 ).

Viele Selbstständige leasen einen Pkw und lassen ihn einfachheitshalber vom Leasinggeber auch versichern. Wenn Sie Kleinunternehmer oder ein Unternehmer mit steuerfreien Umsätzen sind, sollten Sie überprüfen, ob Ihnen der Leasinggeber für die Versicherung Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat. Die Umsatzsteuer stellt für Sie wegen des fehlenden Vorsteuerabzugs einen Kostenfaktor dar. Sie sollten in diesem Fall unter Verweis auf die EuGH-Entscheidung die Zahlung der Umsatzsteuer ablehnen. An der Umsatzsteuer auf die Sonderzahlung und auf die Leasingraten führt aber natürlich kein Weg vorbei.

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