Photovoltaikanlagen: Sonderabschreibung neben degressiver AfA möglich

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Immer mehr Hausbesitzer installieren auf Ihrem Dach eine Photovoltaikanlage. Diese Anlagen erzeugen Strom aus Sonnenlicht. Für jede erzeugte Kilowattstunde, die Sie in das Netz des Energieversorgungsunternehmens einspeisen, erhalten Sie eine steuerpflichtige Vergütung. Im Gegenzug können Sie natürlich die Kosten der Photovoltaikanlage absetzen.

Dabei ist alternativ eine 5%ige lineare Abschreibung jährlich oder eine degressive Abschreibung von maximal 10% des Vorjahresrestwertes möglich. Wer sich 2006 oder 2007 eine Photovoltaikanlage zulegt, kann sogar bis zu 15% des Vorjahresrestwerts degressiv abschreiben. Die degressive AfA ist im Jahr der Anschaffung nur zeitanteilig möglich.

In einem brandaktuellen Urteil verhilft Ihnen der Bundesfinanzhof aber zu einer deutlich höheren Abschreibung: Zusätzlich zur degressiven AfA können Sie im Jahr der Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaikanlage noch eine Sonderabschreibung von 20% der Anschaffungskosten vornehmen (§ 7g Abs. 1 EStG). Diese 20% gibt es nicht nur zeitanteilig, sondern in voller Höhe – auch wenn Sie die Photovoltaikanlage erst im Dezember in Betrieb genommen haben.

 

Beispiel
Sie kaufen am 10.7.2006 eine Photovoltaikanlage. Neben der zeitanteiligen degressiven Abschreibung für sechs Monate (= 7,5%) können Sie zusätzlich 20% Sonderabschreibung geltend machen, insgesamt also 27,5%.

Normalerweise gibt es die 20%ige Sonderabschreibung nur, wenn Sie zuvor für die Anschaffung eine Ansparabschreibung nach § 7g EstG gebildet haben. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Sie die Photovoltaikanlage im Jahr der Betriebsgründung gekauft haben: Dann dürfen Sie die Sonderabschreibung auch ohne vorherige Ansparabschreibung nutzen. Dies hat der BFH jetzt entschieden (BFH-Urteil vom 17.5.2006, Az. X R 43/03, BFH/NV 2006, S. 1571). Er hat sich damit zugunsten der Anlagenbetreiber am Sinn des Gesetzes orientiert, nämlich der Förderung von Existenzgründern.

Einen ausführlichen Beitrag zum Thema »Photovoltaikanlagen und das Finanzamt« mit zahlreichen Rechenbeispielen haben wir in der Broschüre "Steuern Sparen mit Solarenergie" für Sie zusammengestellt.

 


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