Photovoltaikanlagen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Zusatzformular

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Private Hausbesitzer, die eine Photovoltaikanlage errichten und den damit erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen, werden steuerlich zum Unternehmer. Dadurch ergeben sich neue Kontakte mit dem Finanzamt.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Die beginnen bereits mit der Installation der Photovoltaikanlage: Der frisch gebackene Gewerbetreibende muss nämlich dem Finanzamt die Aufnahme seiner unternehmerischen Tätigkeit anzeigen. Dafür gibt es ein eigenes Formular, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Diesen schickt das Finanzamt dem Unternehmer in der Regel automatisch zu, sobald es über dessen Gewerbeanmeldung informiert wird. Wer nicht auf Post vom Finanzamt warten möchte, findet den Fragebogen hier zum Download.

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beinhaltet Fragen aus folgenden Bereichen:

  • Allgemeine Angaben,

  • Angaben zur selbstständigen Tätigkeit,

  • Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen,

  • Angaben zur Gewinnermittlung,

  • Freistellungsbescheinigung für die Bauabzugsteuer,

  • Angaben zur Lohnsteuer und

  • Angaben zur Umsatzsteuer.

Zusätzliche Fragen für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Für Betreiber einer Photovoltaikanlage gibt es außerdem eine Anlage zum Fragebogen – das Bayerische Landesamt für Steuern stellt sie hier online zur Verfügung. In der Anlage wird abgefragt:

  • Standort der Photovoltaikanlage,

  • wer ist Eigentümer der Photovoltaikanlage,

  • wer ist Betreiber der Photovoltaikanlage,

  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme und

  • was passiert mit dem erzeugten Strom (Abgabe an Energieversorgungsunternehmen oder Verbrauch für eigene Zwecke).

Steuererklärung: Anlage G ausfüllen

Die Einkünfte, die mit der Photovoltaikanlage erzielt werden, müssen in der Anlage G zur Einkommensteuererklärung deklariert werden.

Der Gewinn oder Verlust darf dabei unbürokratisch durch eine Gegenüberstellung von der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben berechnet werden. Wer Einnahmen von mehr als 17.500 € pro Jahr erreicht (brutto), muss jedoch die amtlich vorgegebene Anlage EÜR dafür verwenden.

Elektronischer Versand ist Pflicht!

Seit der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2011 müssen Unternehmer ihre Jahressteuererklärungen (Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung) elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Das betrifft auch die Betreiber von Photovoltaikanlagen.

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