Keine Steuerermäßigung für maßangefertigte Möbel

 - 

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gibt es nur dann, wenn der Handwerker im Haushalt des Steuerzahlers tätig wird. Werden Möbel in der Werkstatt des Handwerkers angefertigt, gibt es den Steuerbonus nur für den Aufbau beim Steuerzahler.

Ein Steuerzahler ließ sich von einem Schreiner maßangefertigte Möbel für sein Schlafzimmer herstellen. In seiner Steuererklärung wollte er einen Steuerbonus haben für Herstellung und Einbau von maßgefertigten Schlafzimmermöbeln im eigenen Haushalt. Der Arbeitslohn belief sich laut Rechnung auf 6.650 €, dazu kamen Kosten in Höhe von 1.050 € für Arbeiten/Leistungen vor Ort (inkl. Anfahrt). Das Finanzamt berücksichtigte nur den zweiten, niedrigeren Betrag. Denn laut Gesetz werden Kosten für Handwerkerleistungen nur dann steuerlich begünstigt, wenn die Arbeiten im Haushalt des Steuerpflichtigen durchgeführt werden (§ 35a EStG). Die Möbel wurden jedoch in der Werkstatt des Schreiners angefertigt. Lediglich die Montage fand im Haushalt des Steuerpflichtigen statt.

Dieser Auffassung folgte das FG München und erkannte die höhere Rechnung nicht an (FG München vom 24.10.2011, 7 K 2544/09 ).

Ob Handwerker, Gärtner, Putzfrau oder Pflegekraft, ob angestellt oder beauftragt – der Staat beteiligt sich mit 20 % an Ihren Kosten. Das Beste: Die Beträge werden nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.

Berechnen Sie hier ganz einfach, wie viel Sie tatsächlich sparen und wie viel Spielraum Ihnen noch bleibt, weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Weitere News zum Thema
  • [] Unternehmer können für größere Anschaffungen einen sogenannten Investitionsabzug bilden. Das wirkt sich positiv auf Steuern und Liquidität aus. Das wurde allerdings zum Problem für alle, die ab 2022 eine Photovoltaikanlage erwerben wollten. mehr

  • [] Um die Grundsteuer verfassungskonform auszugestalten, müssen rund 36 Mio Einheiten in neu bewertet werden – unabhängig davon, welches Modell der Grundsteuer gewählt wird. Das bestätigte die Bundesregierung auf eine entsprechende Kleine Anfrage der FDP-Fraktion mehr

  • [] Sie ziehen um und möchten Herd, Backofen und Waschmaschine von einem Handwerker ausbauen lassen? Dann vergessen Sie nicht, die Kosten in Ihrer Steuererklärung anzugeben! mehr

  • [] Der Bundesrat hat den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau zugestimmt. Künftig können in den ersten vier Jahren 28% der Anschaffungs- und Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden. mehr

  • [] Die Große Koalition hat sich in Sachen Grundsteuer geeinigt. Inzwischen sind auch die Gesetzentwürfe bekannt. Die Neuregelung behält das kommunale Hebesatzrecht bei und soll das derzeitige Aufkommensniveau sichern. mehr

Weitere News zum Thema