Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen
Ob Handwerker, Gärtner, Putzfrau oder Pflegekraft, ob angestellt oder beauftragt – der Staat beteiligt sich mit 20 % an Ihren Kosten. Das Beste: Die Beträge werden nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen.
Mit diesem Rechner können Sie für die Jahre ab 2009 ermitteln, wie viel Sie tatsächlich sparen und wie viel Spielraum Ihnen noch bleibt, weitere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Haben Sie am Jahresende bereits den Höchstbetrag erreicht, aber noch eine offene Rechnung, vereinbaren Sie mit dem Handwerker eine Begleichung erst im folgenden Jahr. Denn in welchem Jahr Sie die Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen dürfen, hängt vom Datum der Zahlung ab.