Für diese Gesundheitskurse zahlen die Kassen
Aquafitness tut bei Rückenschmerzen gut.

Für diese Gesundheitskurse zahlen die Kassen

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Wer etwas für seine Gesundheit tun will, muss den berühmten inneren Schweinehund überwinden. Doch dabei ist er nicht auf sich allein gestellt. Zahlreiche Kursangebote stehen bereit, um die Motivation zu stärken, um Beratung anzubieten und das fundierte Umsetzen von Übungen oder Maßnahmen zu gewährleisten. Das Beste dabei: Viele Kurse muss man nicht voll bezahlen – die Krankenkasse zahlt mit!

Längst haben gesetzliche und private Versicherer erkannt: Krankheiten, die aus ungesundem Lebensstil resultieren, verschlingen große Summen für Therapie und Rehabilitation. Daher fördern sie vorbeugende Maßnahmen im Rahmen der sogenannten Prävention. Unter diesem Begriff (lateinisch: zuvorkommen, verhüten) will man:

  • gesundheitliche Schädigungen vermeiden,

  • das Risiko einer Erkrankung verringern,

  • das Auftreten von Krankheitssymptomen wenigstens verzögern.

Das ist sogar ausdrücklich im Sozialgesetzbuch (§ 20 SGB V) verankert. Die dort fixierte Gesundheitsförderung setzt bei bekannten Defiziten und Risikofaktoren an. Im Fokus stehen ungesundes Essen, Übergewicht, mangelnde Bewegung, übermäßiger Stress und Suchtverhalten.

Auch der Fiskus beteiligt sich an Gesundheitskosten. Wie das funktioniert, lesen Sie im Ratgeber Krankheitskosten: So werden sie in der Steuererklärung berücksichtigt.

Prävention

Für diese Themenkreise propagieren vor allem die gesetzlichen Krankenkassen die Teilnahme an vorbeugenden Kursen. Deren inhaltliche Palette erstreckt sich vom vegetarischen Kochen über Nordic Walking, Aquafitness und Yoga bis hin zu autogenem Training, Stressmanagement oder Raucherentwöhnung. Um die Qualität der Kurse zu gewährleisten, haben die Kassen die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) gegründet. Deren Prüfer nehmen die Konzepte der Anbieter sehr genau unter die Lupe. Besteht ein Konzept die Prüfung, dürfen die Kassen fortan einen Teil der anfallenden Kosten übernehmen.

Achten Sie bei Gesundheitskursen auf das von der ZPP verliehene Siegel Deutscher Standard Prävention. Das Siegel ist Voraussetzung dafür, dass ein Kurs von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst wird.

Zertifizierung der Kurse gewährleistet Qualität

Bei Kursen mit dem Siegel Deutscher Standard Prävention können Teilnehmer sicher sein, dass

  • fachliche Mindeststandards eingehalten werden,

  • eine einschlägige Qualifikation des Kursleiters vorliegt,

  • es einheitliche Teilnahmebedingungen gibt,

  • der Kurs zeitlich begrenzt ist und

  • der inhaltliche Ansatz das Potenzial für positive Auswirkungen auf die Gesundheit besitzt.

Die ZPP erteilt das Siegel nur für einen Zeitraum von jeweils drei Jahren. Anschließend muss der Anbieter eine Verlängerung oder eine erneute Zertifizierung beantragen. So bleiben die Aktualität des Siegels und dessen Qualitätsanspruch stets gewährleistet.

Die Anbieter, die diesen Zertifizierungsprozess durchlaufen, rekrutieren sich aus unterschiedlichen Bereichen von Sport und Gesundheitswesen. Kurse werden beispielsweise von Gesundheitszentren, Fitnessstudios, Ernährungsberatern, Sportvereinen oder Volkshochschulen veranstaltet. Zuweilen treten die Krankenkassen selbst mit eigenem Personal und Equipment als Veranstalter auf. Auch Präventionskurse auf Gesundheitsreisen können die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllen.

Schauen Sie bei den Veranstaltern genau hin und fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrer Krankenkasse nach, ob der ausgewählte Kurs bezuschusst wird. Manche Anbieter (wie z.B. einige Volkshochschulen) scheuen den aufwendigen Prozess der Zertifizierung.

Kostenübernahme: Großer Spielraum bei den Kassen

Für ihre Versicherten zahlen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel 80 % bis 100 % der Kursgebühren. Bei Kindern erstatten sie die Kosten so gut wie immer komplett. Sie sollten jedoch auf festgelegte Obergrenzen beim Zuschuss achten.

Viele Kassen bezuschussen beispielsweise nur zwei Kurse im Jahr oder begrenzen den Betrag, der zugezahlt wird. Die Summen dafür schwanken stark: Bei einigen Kassen ist bei einem Zuschuss von 75,– € pro Kurs Schluss, andere übernehmen bis zu 250,– € pro Kurs. Die Versicherer knüpfen ihre Kostenübernahme übrigens auch an die kontinuierliche Teilnahme: Wird beispielsweise eine Anwesenheit von 80 % verlangt, dann darf der Teilnehmer von 10 Terminen lediglich zwei versäumen, um den Zuschuss zu erhalten.

Auch private Krankenversicherer zahlen für präventive Gesundheitskurse, mitunter sogar vollständig. Das hängt allerdings von der Kasse und vom jeweiligen Tarif des Versicherten ab. In manchen Fällen behält sich die Kasse eine Prüfung vor. Die betrifft die Notwendigkeit einer Maßnahme oder die Leistungen des Kurses. Auf der sicheren Seite sind Sie daher, wenn Sie dem Versicherer vorab einen Kostenvoranschlag vorlegen können und sich damit explizit nach Zuschuss oder Kostenübernahme erkundigen.

Holen Sie als Privatpatient eine ausdrückliche Empfehlung des behandelnden Arztes für eine Präventionsmaßnahme ein. Bestätigt der Mediziner Ihnen den Nutzen eines Kurses, neigt auch die Kasse eher zur Kostenerstattung.

Auch Online-Kurse sind erstattungsfähig

Online-Angebote gewinnen bei Präventionskursen eine zunehmende Bedeutung. Dem trägt die ZPP Rechnung, indem sie auch solche Kurse zertifiziert. Dafür verwendet sie den Terminus IKT-basiertes Selbstlernprogramm. Geprüft werden hier neben Konzept und Qualifikation des Anbieters u.a. auch der Anmeldeprozess, der technische Support und die Möglichkeit des Teilnehmers, Rückfragen zu stellen. Online-Programme werden zudem im ersten Schritt nur für ein Jahr zertifiziert. Während dieses Zeitraums führen die Anbieter eine Begleitstudie (Evaluation) durch, um die Wirksamkeit des Programms nachzuweisen. Nur damit können sie dann eine Verlängerung des Siegels erreichen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, sollten Sie beachten: Bei der orts- und zeitunabhängigen Durchführung eines Programms – und das ist bei Online-Kursen der Fall – müssen alle Einheiten absolviert werden, damit das Programm erstattungsfähig ist. Während der Corona-Pandemie gestattet es die ZPP den Kursanbietern, Präsenzkurse auch virtuell über Videokonferenzen weiterzuführen. Es darf vermutet werden, dass diese Praxis mittelfristig auch den Selbstlernprogrammen einen Schub gibt und künftig mehr zertifizierte Online-Programme zur Verfügung stehen werden.

(MS)

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