Abschnitt R 2.3 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht
Kapitel R – Rechtsbehelfsverfahren → II. – Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
Abschnitt R 2.3 DA-KG – Rechtliches Gehör
Kann die Familienkasse einem Einspruch nicht oder nur teilweise abhelfen, ist vor der Einspruchsentscheidung eine Anhörung erforderlich (vgl. V 6.1 Abs. 3).