Abschnitt R 2.3 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

Kapitel R – Rechtsbehelfsverfahren → II. – Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt R 2.3 DA-KG – Rechtliches Gehör

Kann die Familienkasse einem Einspruch nicht oder nur teilweise abhelfen, ist vor der Einspruchsentscheidung eine Anhörung erforderlich (vgl. V 6.1 Abs. 3).