Abschnitt R 10.12 DA-KG
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Bundesrecht

Kapitel R – Rechtsbehelfsverfahren → III. – Finanzgerichtsverfahren

Titel: Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: DA-KG
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Verwaltungsvorschrift

Abschnitt R 10.12 DA-KG – Rechtsschutzbedürfnis

1Das Rechtsschutzbedürfnis wird teilweise bereits durch die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Klagebefugnis bzw. des Feststellungsinteresses gesetzlich konkretisiert. 2Darüber hinaus kann das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage aber auch deshalb fehlen, weil sich das vom Kläger verfolgte Ziel auf andere, offensichtlich einfachere und näher liegende Weise erreichen lässt.