Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien geplant
Scheidungsimmobilien sollen künftig unter bestimmten Voraussetzungen von der Spekulationssteuer befreit werden. -Symbolbild-

Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien geplant

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Der Verkauf des gemeinsamen Hauses oder der gemeinsamen Wohnung nach einer Trennung soll künftig unter bestimmten Voraussetzungen von der Spekulationssteuer befreit werden.

Zusammenfassung

Baden-Württemberg will Scheidungsimmobilien von der Spekulationssteuer befreien. Das betrifft Häuser und Wohnungen, die nach einer Trennung verkauft werden. Die Immobilie muss bis zum trennungsbedingten Auszug selbst genutzt worden sein. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag. Der Bundestag muss noch über den Vorschlag entscheiden. Danach ist eine abschließende Zustimmung des Bundesrats nötig. Bis dahin gilt die Steuerbefreiung noch nicht.

Inhalt

Scheidungsimmobilien & Steuern: Was ist geplant?

Scheidungsimmobilien können bei einer Trennung zu einem unerwarteten Steuerproblem werden: Wird das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, fällt oft die sogenannte Spekulationssteuer an (§ 23 EStG). Baden-Württemberg möchte diese Belastung für betroffene Paare verringern und hat deshalb eine entsprechende Initiative in den Bundesrat eingebracht.

Der Bundesrat hat dem Antrag des Landes zum Jahressteuergesetz 2026 zugestimmt. Die geplante Steuerbefreiung ist damit noch kein geltendes Recht. Der Bundestag muss noch über das Jahressteuergesetz 2026 beraten, anschließend muss der Bundesrat abschließend zustimmen.

Immobilienverkauf bei Scheidung: Warum entsteht Spekulationssteuer?

Für bebaute Grundstücke gilt grundsätzlich eine Zehnjahresfrist: Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, ist der Verkauf nur dann steuerfrei, wenn die Immobilie selbst genutzt wurde. Diese Voraussetzung kann nach einer Trennung problematisch werden.

Bisher gilt: Wer aus dem gemeinsamen Haus oder der gemeinsamen Wohnung auszieht, nutzt die Immobilie steuerlich nicht mehr selbst. Das gilt auch dann, wenn die gemeinsamen Kinder weiterhin dort wohnen – das hat der BFH bestätigt.

Nach einer Trennung zieht oft ein Ehepartner aus, um das Trennungsjahr einzuhalten. Wird die Scheidungsimmobilie anschließend nicht noch im Jahr des Auszugs verkauft, kann nach der bisher geltenden Rechtslage die Voraussetzung der Selbstnutzung entfallen. Dadurch kann eine hohe Spekulationssteuer entstehen.

Für viele Betroffene kommt dieses Risiko überraschend. Die zusätzliche Steuerlast kann die ohnehin belastende finanzielle Situation während einer Trennung weiter verschärfen.

Nach dem Vorschlag aus Baden-Württemberg soll die Spekulationssteuer bei Scheidungsimmobilien künftig vollständig entfallen, wenn die Immobilie bis zum trennungsbedingten Auszug selbst genutzt wurde. Der Auszug wegen der Trennung soll damit nicht mehr automatisch dazu führen, dass die Steuerfreiheit verloren geht.

Ab wann gilt die Steuerbefreiung für Trennungsimmobilien?

Wann die Regelung kommt (und ob sie überhaupt kommt), ist im Moment noch nicht sicher.

Der Bundesrat hat die Initiative Baden-Württembergs unterstützt, das ist ein erster wichtiger Schritt. Jetzt berät der Bundestag über das gesamte Jahressteuergesetz 2026 und muss es beschließen. Danach ist noch die abschließende Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Erst wenn diese Schritte erfolgt sind, kann die Neuregelung in Kraft treten. Bis dahin gilt die geplante Steuerbefreiung noch nicht.

FAQ zu Scheidungsimmobilien und Spekulationssteuer

Was sind Scheidungsimmobilien?

Damit sind Immobilien gemeint, die Ehepartner gemeinsam besitzen oder bewohnen und die im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung verkauft werden sollen.

Wann kann bei einer Scheidungsimmobilie Spekulationssteuer entstehen?

Wird ein bebautes Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkauft, kann Spekulationssteuer anfallen, wenn die Immobilie nicht selbst genutzt wurde.

Warum kann ein Auszug während der Trennung steuerliche Folgen haben?

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt die Immobilie nach dem Auszug steuerlich nicht mehr als selbst genutzt. Das kann zum Verlust der Steuerfreiheit führen.

Was soll sich für Betroffene künftig ändern?

Die Spekulationssteuer soll entfallen, wenn die Immobilie bis zum trennungsbedingten Auszug selbst genutzt wurde.

Ist die Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien bereits geltendes Recht?

Nein. Der Bundesrat hat die Initiative Baden-Württembergs unterstützt, aber der Bundestag muss das Jahressteuergesetz 2026 noch beschließen. Danach muss der Bundesrat dem Gesetzespaket abschließend zustimmen. Bis dahin bleibt die Steuerbefreiung geplant und ist noch nicht in Kraft.

(MB)

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