Ex-Partner kann Zusammenveranlagung für die Zeit vor der Trennung fordern
Trennung & Steuererklärung: Ex-Partner kann Zusammenveranlagung für die Zeit vor der Trennung verlangen.

Ex-Partner kann Zusammenveranlagung für die Zeit vor der Trennung fordern

 - 

Auch nach einer Trennung besteht die Verpflichtung, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommenssteuer einzuwilligen. Das geht aus einer Entscheidung des OLG Koblenz hervor.

Die Verpflichtung besteht jedenfalls dann, wenn durch die Zusammenveranlagung die Steuerschuld des Partners verringert wird, der die Zusammenveranlagung verlangt, und gleichzeitig die Steuerbelastung des auf Zustimmung in Anspruch genommenen Ehepartners nicht steigt.

Der Grund dafür: Ehepartner sind einander grundsätzlich verpflichtet, die finanziellen Lasten des anderen nach Möglichkeit zu vermindern, soweit dies ohne eine Verletzung eigener Interessen möglich ist. Das gilt auch nach einer Trennung weiter. Erst mit der Scheidung fällt die Möglichkeit zur Zusammenveranlagung weg bzw. ist nur noch für das Jahr der Scheidung möglich (OLG Koblenz, Beschluss vom 12.6.2019, Az. 13 UF 617/18).

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Der im Rahmen eines Erasmus+-Stipendiums an einen Studierenden gezahlte Betrag darf bei der Berechnung der Einkommensteuer des ihm unterhaltspflichtigen Elternteils nicht berücksichtigt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mehr

  • [] Das Ehegattensplitting ist ein Verfahren bei der Einkommensteuer, das es Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern ermöglicht, eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben und dadurch oft Steuern zu sparen. mehr

  • [] Auch wenn die Ehe gerade in die Brüche geht, ist es wichtig, dass sich die nun getrennten Partner in steuerlichen Angelegenheiten weiterhin einig sind. Das kann sich für beide Partner auszahlen und sie müssen weniger Geld zu Rechtsanwälten und Steuerberatern mehr

  • [] Wenn die Scheidung beantragt ist, kann jeder Ehegatte von dem anderen Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung verlangen. Wann genau die Trennung stattgefunden hat, ist manchmal nicht eindeutig – so wie in diesem Fall. mehr

  • [] Ab dem 1. Januar 2025 tritt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Diese Tabelle ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Berechnung des Kindesunterhalts und wird von allen Oberlandesgerichten in Deutschland verwendet. mehr

Weitere News zum Thema