Pendlerpauschale: Bescheid geändert - und dann?
-
Was müssen Sie tun, wenn Sie einen geänderten Steuerbescheid mit der ungekürzten Pendlerpauschale erhalten habe? Die Antwort: gar nichts. Mit der Auszahlung der Rückerstattung ist die Sache erledigt. Jedenfalls in den meisten Fällen.Aktiv werden muss nur, wer im Laufe des Jahres Einkommensteuer-Vorauszahlungen leistet. Dazu gehören Gewerbebetreibende, Selbstständige, Vermieter oder Rentner mit Einkommen über dem Grundfreibetrag.
Im Gegensatz zum Einkommensteuerbescheid selbst, wird der Vorauszahlungsbescheid in den meisten Bundesländern nicht automatisch geändert. Der Vorauszahlungsbescheid 2009 kann deshalb bei den Betroffenen noch auf Basis der gekürzten Pendlerpauschale berechnet sein. In diesen Fällen muss ein formloser Herabsetzungsantrag an das Finanzamt geschickt werden.
Steuerbescheide immer noch vorläufig
Was viele Steuerzahler irritiert: Der Bescheid ist immer noch vorläufig im Hinblick auf die Pendlerpauschale. Hintergrund: Die Bundesregierung hat bisher nur die Absicht formuliert, das Gesetz entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts rückwirkend zu ändern. Passiert ist bisher jedoch noch nichts. Erst in den nächsten Wochen wird ein entsprechender Gesetzentwurf vorliegen. Klar ist aber, dass es bei der ungekürzten Pendlerpauschale bleibt. Die Vorläufigkeit in den jetzt zugestellten Bescheiden ist nur eine Formalität.