Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildung

Das Finanzamt beteiligt sich auch hier an den Kosten, unterscheidet aber, ob es sich um eine Ausbildung oder um eine Fortbildung handelt:

Ausbildung Fortbildung
-   Besuch einer allgemeinbildenden Schule,
-   erste Berufsausbildung,
-   erste Lehre oder Berufsausbildung, die in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz absolviert wird,
-   Erststudium (egal in welchem Land).

jede beruflich veranlasste Aus- und Weiterbildung nach Abschluss der ersten Ausbildung oder des Erststudiums, also z.B.

-   Studium nach einer Ausbildung (Lehre),
-   Masterstudium nach einem Bachelorstudium,
-   Zweitstudium,
-   Umschulung,
-   innerbetriebliche Fortbildung.

Diese Unterscheidung wirkt sich finanziell aus, denn die Kosten gehören in unterschiedliche Bereiche der Steuererklärung:
  • Kosten einer Fortbildung sind in unbegrenzter Höhe Werbungskosten.
  • Aufwendungen für eine Berufsausbildung sind bis maximal 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig.

Allgemeine Sprach- oder Computerkurse, Volkshochschulkurse oder Fortbildungen in einem nicht ausgeübten Beruf gehören zur privaten Weiterbildung. Die Kosten dafür werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Bezahlt ein Arbeitnehmer Kosten für eine Fortbildung zunächst selbst und bekommt sie später vom Arbeitgeber ersetzt, dann handelt es sich dabei um Arbeitslohn. Je nach dem, welche Kosten ersetzt werden, muss der finanzielle Vorteil versteuert werden oder nicht:
  • Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten darf der Arbeitgeber steuerfrei ersetzen. Aufwendungen, die nicht von dieser Reisekostenerstattung gedeckt sind, werden dann in der Steuererklärung bei den Werbungskosten angegeben.
  • Ersetzt der Arbeitgeber andere Kosten, zum Beispiel Kursgebühren, handelt es sich bei den Erstattungsleistungen um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitnehmers eingetragen wird. In diesem Fall dürfen die Fortbildungskosten in der Steuererklärung in voller Höhe bei den Werbungskosten angeben werden.

Tipp:
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Ob innerbetriebliche Fortbildung, Abendschule, Umschulung, Berufsausbildung, Meisterschule oder Studium: Einen großen Teil der oft hohen Kosten können Sie steuerlich absetzen. Dazu gehören nicht nur Kurs-, Lehrgangs-, Studien- oder Prüfungsgebühren, sondern auch Reisekosten, Verpflegung und - falls notwendig - Übernachtungskosten.
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