Falsche Kilometerangaben beim Firmenwagen: Steuerhinterziehung
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Wer einen Firmenwagen auch privat nutzen darf, versteuert diesen Vorteil als sogenannten geldwerten Vorteil. Ein Urteil des FG Niedersachsen zeigt, dass falsche Angaben bei der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gravierende Folgen haben können.
Zusammenfassung
Wer beim Firmenwagen falsche Kilometerangaben macht, begeht Steuerhinterziehung. Das Finanzgericht Niedersachsen hat dies bestätigt. Wird die zu kurze Strecke in der Steuererklärung übernommen, drohen Nachzahlungen, Zinsen und Strafen.
Inhalt
Wie wird der geldwerte Vorteil beim Firmenwagen berechnet?
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird der geldwerte Vorteil pauschal ermittelt. Maßgeblich ist dabei die Entfernung in Kilometern. Pro Entfernungskilometer werden monatlich 0,03% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs angesetzt.
Die Entfernung gibt der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber an. Auf dieser Grundlage berechnet der Arbeitgeber den zu versteuernden Vorteil und führt die Lohnsteuer ab.
Das Problem: Zu niedrige Kilometerangaben
Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer eine zu geringe Entfernung angegeben. Dadurch wurde der geldwerte Vorteil zu niedrig angesetzt und entsprechend zu wenig Lohnsteuer abgeführt.
Das allein hätte noch keine Folgen gehabt, wenn der Fehler später korrigiert worden wäre. Entscheidend war jedoch der nächste Schritt.
Steuererklärung mit falschen Angaben
Der Arbeitnehmer übernahm die fehlerhaften Lohndaten unverändert in seine Einkommensteuererklärung, obwohl ihm bewusst war, dass die Angaben nicht korrekt waren. Einen Hinweis oder eine Klarstellung gegenüber dem Finanzamt gab es ebenfalls nicht. Damit sah das Gericht den Tatbestand der Steuerhinterziehung als erfüllt an.
Nach Auffassung des Gerichts reicht für ein vorsätzliches Handeln bereits aus, wenn ein Arbeitnehmer die steuerlichen Auswirkungen seiner Angaben »im Großen und Ganzen« erkennen kann. Das kann sich zum Beispiel ergeben aus:
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beruflicher Erfahrung
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wiederkehrenden Lohnabrechnungen
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grundlegenden Kenntnissen über die Besteuerung von Firmenwagen
Wer also bewusst eine zu kurze Strecke angibt, muss damit rechnen, dass dies als vorsätzlich gewertet wird.
Warum ist die Kilometerangabe beim Firmenwagen wichtig?
Die Entfernungsangabe dient ausschließlich dazu, den geldwerten Vorteil korrekt zu berechnen. Wer hier bewusst falsche Angaben macht, beeinflusst direkt die Höhe der zu zahlenden Steuer.
Das Gericht betont: Der Zusammenhang zwischen Entfernung und steuerlicher Belastung ist so offensichtlich, dass sich ein »Verkürzungserfolg« geradezu aufdrängt.
Dem Arbeitnehmer drohen nun Nachzahlungen, Zinsen und gegebenenfalls strafrechtliche Sanktionen wie Geldstrafen. Besonders schwer wiegt, dass die falschen Angaben nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber gemacht wurden, sondern später auch gegenüber dem Finanzamt bestehen blieben. Das Urteil ist rechtskräftig, sodass der Kläger die Konsequenzen endgültig tragen muss (Niedersächsisches FG, Urteil vom 21.1.2026, Az. 3 K 78/24).
(MB)