Wichtiges Urteil für Erben: Steuerfreie Veräußerung von Nachlassvermögen
Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert.

Wichtiges Urteil für Erben: Steuerfreie Veräußerung von Nachlassvermögen

 - 

Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Das Urteil dürfte viele Erbengemeinschaften betreffen.

Darum ging es: Ein Steuerpflichtiger war Mitglied einer aus drei Erben bestehenden Erbengemeinschaft. Zum Vermögen der Erbengemeinschaft gehörten auch Immobilien.

Der Steuerpflichtige kaufte die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte die Immobilien anschließend.

→ Lesen Sie dazu aus unserer Reihe »kurz&konkret«: Die Erbengemeinschaft

Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes als privates Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgeschäft), da zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie weniger als zehn Jahre lagen.

So entschied der BFH: Der BFH widersprach der Auffassung von Finanzamt und Finanzgericht und erklärte, Voraussetzung für die Besteuerung sei, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch angeschafft worden sei. Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens nicht der Fall (BFH-Urteil vom 26.9.2023, Az. IX R 13/22).

Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und ist der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten.

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass auch Vermächtnisnehmer die Erbfallkostenpauschale beanspruchen können. Außerdem darf die Pauschale nicht gekürzt werden, wenn nur ein Erbe in Deutschland erbschaftsteuerpflichtig ist und weitere Beteiligte mehr

  • [] Die Steuerbefreiung für ein geerbtes Familienheim ist nicht auf das mit dem Wohnhaus bebaute Flurstück beschränkt: Gehören weitere Grundstücksflächen als wirtschaftliche Einheit zum Familienheim, können auch diese bei der Erbschaftsteuerbefreiung berücksichtigt mehr

  • [] Der Erbschein dient als Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt. Wer einen Erbschein beantragen möchte, sollte wissen, wann er erforderlich ist, welche Unterlagen benötigt werden und mit welchen Kosten zu rechnen ist mehr

  • [] Wer erbt wie viel? Meist scheint diese Frage mit dem Erbschein geklärt. Doch eine Entscheidung des BFH zeigt: Bei neuen Hinweisen und abweichenden Werten müssen Finanzbehörden und Finanzgerichte genauer hinsehen und die Erbanteile ganz neu klären. mehr

  • [] Das digitale Erbe und digitale Vorsorge gewinnen im Alltag zunehmend an Bedeutung. Während digitale Lebensbereiche wachsen, stellen sich neue Fragen rund um die Verwaltung und Vererbung von Online-Konten, digitalen Verträgen und virtuellen Vermögenswerten mehr

Weitere News zum Thema