Wichtiges Urteil für Erben: Steuerfreie Veräußerung von Nachlassvermögen
Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert.

Wichtiges Urteil für Erben: Steuerfreie Veräußerung von Nachlassvermögen

 - 

Wird eine zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörende Immobilie veräußert, fällt hierauf keine Einkommensteuer an. Dies gilt jedenfalls, soweit zuvor ein Anteil an der Erbengemeinschaft verkauft wurde, wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat. Das Urteil dürfte viele Erbengemeinschaften betreffen.

Darum ging es: Ein Steuerpflichtiger war Mitglied einer aus drei Erben bestehenden Erbengemeinschaft. Zum Vermögen der Erbengemeinschaft gehörten auch Immobilien.

Der Steuerpflichtige kaufte die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte die Immobilien anschließend.

→ Lesen Sie dazu aus unserer Reihe »kurz&konkret«: Die Erbengemeinschaft

Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes als privates Veräußerungsgeschäft (Spekulationsgeschäft), da zwischen der Anschaffung und der Veräußerung der Immobilie weniger als zehn Jahre lagen.

So entschied der BFH: Der BFH widersprach der Auffassung von Finanzamt und Finanzgericht und erklärte, Voraussetzung für die Besteuerung sei, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch angeschafft worden sei. Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens nicht der Fall (BFH-Urteil vom 26.9.2023, Az. IX R 13/22).

Mit dieser Entscheidung hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung geändert und ist der Auffassung der Finanzverwaltung entgegengetreten.

(MB)

Weitere News zum Thema
  • [] Jeder kann durch ein Testament festlegen, wer nach seinem Tode erben soll und wer nicht. Aber auch mit Testament ist der letzte Wille nicht immer sofort eindeutig feststellbar. So wie in diesem Fall, in dem eines der Kinder enterbt werden sollte. mehr

  • [] Ein (notarielles) Testament kann sittenwidrig und damit nicht sein, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken, alleinstehenden und leicht beeinflussbaren Menschen dazu benutzt, gezielt mehr

  • [] Der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen unentgeltliche Übertragungen mit Beteiligung von Steuerinländern. Dabei genügt es, wenn eine der beteiligten Personen Steuerinländer ist, also ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat mehr

  • [] Am 8. November ist Weltschenktag: Ein noch recht junger Aktionstag, der 2015 von einem Anbieter für Erlebnisgeschenke erfunden wurde. Schlaues Marketing, das müssen wir anerkennen – aber gleichzeitig zugeben, dass auch wir gerne Geschenke bekommen! Da mehr

  • [] Mit einer Auflage kann der Erblasser seine Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen veranlassen. Er kann natürlich auch eine Person begünstigen, im Gegensatz zum Vermächtnisnehmer erlangt aber der Begünstigte grundsätzlich mehr

Weitere News zum Thema