Bundesgerichtshof schränkt Gebühren für SMS-TANs ein

 - 

In einem weiteren Fall musste sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Entgelt beschäftigen, das eine Sparkasse von ihren Kunden für die Vergabe von Transaktionsnummern verlangte.

Hier ging es um 0,10 € für jede TAN (Transaktionsnummer), die das Institut ihren Kunden per SMS zuschickte.

Der BGH kassierte auch dieses Entgelt (Urteil vom 25.7.2017 – XI ZR 260/15). Das Gericht entschied, dass die weite Fassung der Klausel den Kunden benachteilige. Denn er müsse das Entgelt auch zahlen, wenn die SMS gar nicht für einen Zahlungsvorgang eingesetzt werde. Als Beispiel für eine unzulässige Bepreisung führten die Richter den Fall des Versands einer SMS an den Kunden an, die bei Missbrauch des Onlinebanking durch Phishing an diesen verschickt wird ohne dass er sie einsetzt. Da ein Entgelt auch für diese Konstellation zu zahlen wäre, ist die Klausel unwirksam.

Das auf den ersten Blick erfreuliche Urteil hat aber einen faden Beigeschmack: Der BGH gibt zu erkennen, dass ein Entgelt für den Versand der TAN per SMS durchaus erlaubt sein kann. Eine engere Formulierung der Klausel dergestalt, dass nur die SMS kosten darf, deren TAN bei einem Zahlungsvorgang eingesetzt wird, würde wohl Bestand haben.

Weitere News zum Thema
  • [] Ein (notarielles) Testament kann sittenwidrig und damit nicht sein, wenn eine Berufsbetreuerin ihre gerichtlich verliehene Stellung und ihren Einfluss auf einen älteren, kranken, alleinstehenden und leicht beeinflussbaren Menschen dazu benutzt, gezielt mehr

  • [] Der Erbschaft- und Schenkungsteuer unterliegen unentgeltliche Übertragungen mit Beteiligung von Steuerinländern. Dabei genügt es, wenn eine der beteiligten Personen Steuerinländer ist, also ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat mehr

  • [] Am 8. November ist Weltschenktag: Ein noch recht junger Aktionstag, der 2015 von einem Anbieter für Erlebnisgeschenke erfunden wurde. Schlaues Marketing, das müssen wir anerkennen – aber gleichzeitig zugeben, dass auch wir gerne Geschenke bekommen! Da mehr

  • [] Mit einer Auflage kann der Erblasser seine Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einem bestimmten Handeln oder Unterlassen veranlassen. Er kann natürlich auch eine Person begünstigen, im Gegensatz zum Vermächtnisnehmer erlangt aber der Begünstigte grundsätzlich mehr

Weitere News zum Thema