Was 2019 bei der Rürup-Rente gilt

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Mit dem Abschluss eines Basis-Rentenvertrags, der sogenannten Rürup-Rente, können sich insbesondere Selbstständige eine private Altersvorsorge aufbauen und damit Steuern sparen. Ähnlich funktioniert das mit freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenkasse. 2019 gelten dabei günstigere Regeln.

Die steuerliche Förderung für Rürup-Renten steigt planmäßig weiter an. Absetzbar sind nun 88 % der Einzahlungen. Doch genauso können Selbstständige in der Regel auch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen. Maximal werden 2019 für Alleinstehende Renten-Einzahlungen in Höhe von 24.304,80 € und für Verheiratete in Höhe von 48.609,60 € steuerlich gefördert. 88 % dieser Beträge können von der Steuer abgesetzt werden.

Maximal können Alleinstehende im Jahr 2019 21.388,– € steuerlich absetzen. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Die Steuervorteile gelten für Selbstständige und für Arbeitnehmer gleichermaßen. Doch Achtung: Bei gesetzlich Versicherten werden auf diese Höchstbeträge die kompletten gesetzlichen Pflichtbeiträge einschließlich der Arbeitgeberanteile angerechnet.

Genau die gleichen Steuervorteile gelten auch für freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV), die vor allem für Selbstständige möglich sind. Für Selbstständige, die es sich leisten können, hohe Geldbeträge in die eigene Altersvorsorge zu investieren, sind solche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse lohnend. Arbeitnehmer können zwar, weil sie pflichtversichert sind, keine klassischen freiwilligen Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, doch sie können freiwillig Ausgleichszahlungen für künftig zu erwartende Rentenabschläge leisten. Solche Ausgleichszahlungen sind schon ab 50 Jahren möglich – und sie sind genauso steuerbegünstigt wie Beiträge von Selbstständigen in eine Rürup-Rente.

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