Internet-Rechner zu Flexi-Rente und Hinzuverdienst

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Die Kombination von Teilzeitbeschäftigung und (Teil-)Rente ist seit dem 1.7.2017 für viele ältere Arbeitnehmer attraktiver. Die Rente wird dabei anteilmäßig gemindert, wenn der kalenderjährliche Hinzuverdienst über 6.300,– € brutto steigt.

Fast noch wichtiger ist, dass ein diese Grenze übersteigender Hinzuverdienst nur zu 40 % auf die Rente angerechnet wird. Wer sich über seine Möglichkeiten orientieren möchte, kann zwei neue Internet-Rechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen.

Hinzuverdienstrechner

Zum einen gibt es dabei einen Hinzuverdienstrechner. Mit diesem kann man errechnen, wie viel Rente bei einem bestimmten Hinzuverdienst noch bleibt. Der Hinzuverdienst wird sozusagen fix gestellt, während die Rente die Variable ist. Hierfür benötigt man die Höhe des erwarteten Hinzuverdienstes, die Höhe der monatlichen Vollrente und den höchsten Wert an Entgeltpunkten in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn. Letzterer Wert kann der letzten Rentenauskunft bzw. dem Rentenbescheid entnommen werden.

Möglich ist jedoch auch eine umgekehrte Vorgehensweise: Wer Anspruch auf ein vorzeitiges Altersruhegeld hat, kann dieses von vornherein als Teilrente beziehen. Man kann sich beispielsweise entscheiden, 30 % seiner Rente bereits zu beziehen. Die Teilrente kann wahlweise dabei zwischen 10 % und 99 % der Vollrente bezogen werden. Vorteile: Auf den nicht bezogenen Teil der Rente fallen später keine Abschläge an und durch die weitere versicherungspflichtige Beschäftigung wird die Rente noch zusätzlich erhöht.

Flexirentenrechner

Wer sich für eine bestimmte Teilrente entscheidet, wird wahrscheinlich wissen wollen, welcher Hinzuverdienst mit dieser Vorgabe möglich ist. Dies kann mithilfe des Flexirentenrechners der Deutschen Rentenversicherung ermittelt werden. Bei diesem Rechner wird also die Teilrente fix gestellt, der Hinzuverdienst ist die Variable.

In diesen Rechner muss der Betrag der (möglichen) Vollrente, der Prozentsatz der Teilrente und der höchste Wert an Entgeltpunkten in den letzten 15 Jahren eingegeben werden.

Beispiel

Ein 63-Jähriger könnte die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten. Als Vollrente würde er brutto 1.800,– € beziehen. Er entscheidet sich für eine 30 %-Teilrente, also für eine monatliche Rente in Höhe von 540,– € brutto. In den letzten 15 Jahren hat er in einem Kalenderjahr maximal 1,5 Entgeltpunkte auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben bekommen. Ergebnis: Unter diesen Prämissen ermittelt der Flexirentenrechner, dass neben der eingegebenen Wunschrente ein jährlicher Hinzuverdienst in Höhe von 44.100,– € (brutto) möglich ist. Das entspricht einem monatlichen Hinzuverdienst von 3.675,– € (brutto).

Wichtig: Fällt der Hinzuverdienst schließlich doch noch höher aus, so rechnet die Deutsche Rentenversicherung nach einer Spitzabrechnung zum 1. Juli des Folgejahrs einen eventuell übersteigenden Betrag zu 40 % auf die Teilrente an. Fällt der Hinzuverdienst niedriger aus, so zahlt die Deutsche Rentenversicherung im Folgejahr noch entsprechend Rente nach.

Die Rechner funktionieren und sind hilfreich. Ausgeblendet wird hier jedoch der steuerliche Aspekt. Gerade wer eine höhere Teilrente wählt, wird später – nach dem Einreichen der Steuererklärung – vom Finanzamt kräftig zur Kasse gebeten. Die Kombination von höherer Teilrente und Hinzuverdienst ist steuerlich gesehen nicht unbedingt optimal. Die Wahl einer kleinen Teilrente kann demgegenüber deutliche Steuervorteile bringen. Denn der Prozentsatz der Rente, der steuerfrei gestellt wird, wird auf Basis des Renteneintrittsjahrs (und sei es in eine 10 %-Teilrente) ermittelt.

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