Grundrente: Müssen jetzt alle Rentner eine Steuererklärung abgeben?

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Langjährige Niedrigverdiener, die 35 Jahre mit Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Erziehung oder Pflege aufweisen, sollen einen Zuschlag zu ihrer Rente bekommen, wenn ihr Einkommen und das ihres Partners unter bestimmten Grenzwerten liegt. Zur Prüfung des Einkommens ist ein Datenaustausch zwischen den Finanzämtern und der Deutschen Rentenversicherung vorgesehen.

Die "SteuerSparErklärung für Rentner" erledigt die lästige Pflicht im Handumdrehen. Foto: Akademische Arbeitsgemeinschaft

Um den vollen Rentenaufschlag zu erhalten, soll das Monatseinkommen bei Alleinlebenden nicht über 1.250,- €, bei Paaren nicht über 1.950,-€ liegen. Doch bei der Deutschen Rentenversicherung gibt es keine Verknüpfung der Rentenkonten von Partnern. Deshalb ist die Übermittlung von Daten zum Familienstand durch die Meldebehörden an die Rentenversicherung nötig.

Knackpunkt Steuerdaten

Zudem muss eine elektronische Übermittlung aller nötigen Einkommensdaten durch die Finanzbehörden an die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Doch der elektronische Datenaustausch mit der Finanzverwaltung hakt bei Bestandsrentnern, die keine Steuererklärung abgegeben haben, weil ihr zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt oder in der Vergangenheit lag.

Bei den jährlich rund 1,6 Millionen Neurentnern besteht das Problem in der zweijährigen Verzögerung des Datenflusses. Wer 2021 Grundrente beantragen möchte, muss im Jahr 2020 seine Steuererklärung für 2019 abgegeben haben, denn die Finanzämter haben Informationen zum steuerpflichtigen Einkommen erst mit einem Zwei-Jahres-Verzug.

Da jedoch das Einkommen nach dem Renteneintritt sinkt, wird bei der vorgesehenen Einkommensprüfung durch das zuständige Finanzamt und die Deutsche Rentenversicherung das Einkommen des Rentners voraussichtlich zu hoch eingeschätzt, sodass es möglicherweise keinen Rentenzuschlag gibt, obwohl eigentlich ein Anspruch besteht.

Wer keine Steuererklärung abgibt, kann keine Grundrente erhalten. Sinnvoll ist die Abgabe der Steuererklärung bereits für das Jahr 2019, und zwar selbst für Rentner, die Einkommen unter dem Grundfreibetrag erzielen (gerade dann). Unsere "SteuerSparErklärung für Rentner" hilft Ihnen dabei.

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Grundrente: Wie wird sie berechnet? Wer profitiert von ihr?

(MS)

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