Betriebsrente: Entlastung erst am Jahresende
Ende 2019 hat der Gesetzgeber eine teilweise Entlastung von Betriebsrentnern von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab Anfang 2020 beschlossen. Bislang merken die Betroffenen überwiegend noch nichts hiervon. Zum Teil wird es bis zum Jahresende dauern, bis die Krankenkassen das Gesetz umsetzen können. Beschwerdebriefe und eingereichte Widersprüche werden hieran nichts ändern.

Betriebsrente: Entlastung erst am Jahresende

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Ende 2019 hat der Gesetzgeber eine teilweise Entlastung von Betriebsrentnern von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung ab Anfang 2020 beschlossen. Bislang merken die Betroffenen überwiegend noch nichts hiervon. Zum Teil wird es bis zum Jahresende dauern, bis die Krankenkassen das Gesetz umsetzen können. Beschwerdebriefe und eingereichte Widersprüche werden hieran nichts ändern.

Seit Anfang des Jahres 2020 fallen für die meisten Betriebsrentner, die gesetzlich pflichtversichert sind, monatlich rund 25,– € weniger an Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Grundsätzlich jedenfalls, denn das Gesetz, durch das ein Freibetrag von derzeit 159,25 € für die betroffenen Betriebsrentner eingeführt wurde, ist erst im Dezember 2019 beschlossen worden – und so schnell ist es (was in diesem Fall durchaus nachvollziehbar ist) nicht umsetzbar.

Ein entscheidendes Problem liegt dabei darin, dass viele Betriebsrentner mehrere Betriebsrenten erhalten. Der Freibetrag gilt jedoch nur für die insgesamt bezogene Betriebsrente und nicht für jede einzelne Rente.

Die Umsetzung des Gesetzes erfolgt voraussichtlich in zwei Schritten. Zunächst – wohl bis Mitte 2020 – werden Betriebsrentner entlastet, die nur eine Betriebsrente erhalten. Spätestens bis Ende des Jahres kommen dann auch Betriebsrentner mit mehreren Renten in den Genuss der Neuregelung.

In jedem Fall werden später die zu viel gezahlten Beiträge in vollem Umfang erstattet. Betroffene sollten zunächst die Erstattung der Beiträge abwarten und später kontrollieren, ob die Erstattungsbeträge korrekt ermittelt sind. Derzeit gegen die zu viel eingezogenen Beiträge Widerspruch einzulegen, dürfte nichts bringen.

(MS)

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