Auch Hinterbliebenenrenten steigen

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Zum 1. Juli sind die gesetzlichen Renten im Westen um 1,9 % und im Osten um 3,59 % gestiegen. Gleiches gilt für die Hinterbliebenenrenten und den Freibetrag für anrechenbares Einkommen.

Dieser erhöht sich damit ab Juli im Westen von 803,88 € auf 819,19 € und im Osten von 756,62 € auf 783,82 €. Nettoeinkünfte, die über diese Beträge hinausgehen, werden zu 40 % auf die Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet. Ob dabei Ost- oder West-Werte zugrunde gelegt werden, hängt vom Wohnsitz der Hinterbliebenen ab.

Die Bruttoeinkünfte der Witwen/Witwer dürfen aber deutlich höher sein. Denn die Freibeträge beziehen sich auf Netto-Einkünfte, für deren Ermittlung die Rentenversicherung ihre eigenen Regeln hat: Es zählt hier das um (je nach Einkommensart) feste pauschale Prozentsätze reduzierte Bruttoeinkommen.

Die meisten Hinterbliebenenrentner/-innen sind Ruheständler und erhalten zusätzlich noch eine eigene gesetzliche Altersrente. Der Bruttorentenbetrag dieser eigenen Rente wird bei einem Renteneintritt ab 2011 um 14 % reduziert. So wird rechnerisch die (fiktive) Nettorente errechnet. De facto können damit Rentner/-innen mit einer Rente von monatlich bis zu 952,– € brutto (im Westen) bzw. 911,– € (im Osten) zusätzlich noch eine ungekürzte Hinterbliebenenrente erhalten.

Für Hinterbliebenenrentner (ohne eigene Altersrente) mit Einkünften aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung liegt die kritische Einkommensgrenze ab Juli bei brutto 1.365,– € (West) bzw. 1.306,– € (Ost). Monatliche Bruttoeinkünfte bis zu dieser Höhe sind bei der Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei.

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