Kfz-Steuer-Rechner
Mit dem Kfz-Steuer-Rechner wissen Sie schon vor dem Kauf, wie viel das Finanzamt für Ihren neuen PKW jährlich berechnet.
Die Reform der Kfz-Steuer trat am 1.7.2009 in Kraft. Die neuen Regeln gelten für alle ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassenen Fahrzeuge. Für Pkw mit Erstzulassung zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 wendet sie das Finanzamt ebenfalls an - aber nur in Fällen, in denen dies günstiger ist als die alte Hubraumbesteuerung. Mit diesem Rechner können Sie ermitteln, wie viel Kfz-Steuer dann fällig wird.
Den Schadstoffausstoß eines Pkw finden Sie in Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Der Hubraum ist in Feld P.1 verzeichnet.
Erstzulassung AB 5.11.2008
Erstzulassung BIS 4.11.2008
Für alle bis einschließlich 4.1.2008 erstmals zugelassenen Pkw bleibt es bei der alten Hubraumbesteuerung. Erst 2013 sollen auch sie in das neue System überführt werden.
Die notwendigen Angaben finden Sie:
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im Fahrzeugschein in den Feldern 8 (Hubraum), 1 (Emissionsgruppe), zu 1 (Schlüsselnummer) und 32 (Jahr der Erstzulassung)
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in der Zulassungsbescheinigung in den Feldern P.1 (Hubraum), 14 (Emissionsgruppe), 14.1. (Schlüsselnummer) und B (Jahr der Erstzulassung)