Vorwegabzug

Der Vorwegabzug ist ein Abzugsbetrag bei der Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, wie Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, gesetzliche Rentenversicherungen, Zahlungen, die an die Bundesanstalt für Arbeit oder an bestimmte Lebensversicherungen. Die Kürzungen sollen Nachteile zum Beispiel für Selbstständige ausgleichen, die ihre Beiträge für die Krankenkasse und Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen zahlen müssen.

Der Vorwegabzug wird aufgrund der Neuregelungen (u.A. Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben) des Alterseinkünftegesetzes vom 5.7.2004 ab 2011 schrittweise gesenkt:

Kalenderjahr

Vorwegabzug für den Steuerpflichtigen

Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten

2010

3.068

6.136

2011

2.700

5.400

2012

2.400

4.800

2013

2.100

4.200

2014

1.800

3.600

2015

1.500

3.000

2016

1.200

2.400

2017

900

1.800

2018

600

1.200

2019

300

600

2020

0

0

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 10 Abs. 3 EStG

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