Vorwegabzug
Der Vorwegabzug ist ein Abzugsbetrag bei der Ermittlung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, wie Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen, gesetzliche Rentenversicherungen, Zahlungen, die an die Bundesanstalt für Arbeit oder an bestimmte Lebensversicherungen. Die Kürzungen sollen Nachteile zum Beispiel für Selbstständige ausgleichen, die ihre Beiträge für die Krankenkasse und Rentenversicherung aus versteuertem Einkommen zahlen müssen.
Der Vorwegabzug wird aufgrund der Neuregelungen (u.A. Abzug von Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben) des Alterseinkünftegesetzes vom 5.7.2004 ab 2011 schrittweise gesenkt:
Kalenderjahr | Vorwegabzug für den Steuerpflichtigen | Vorwegabzug im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten |
2010 | 3.068 | 6.136 |
2011 | 2.700 | 5.400 |
2012 | 2.400 | 4.800 |
2013 | 2.100 | 4.200 |
2014 | 1.800 | 3.600 |
2015 | 1.500 | 3.000 |
2016 | 1.200 | 2.400 |
2017 | 900 | 1.800 |
2018 | 600 | 1.200 |
2019 | 300 | 600 |
2020 | 0 | 0 |
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
Tipp der Redaktion
Steuertipps für Angestellte
Holen Sie sich über 1000 Steuertipps rund um Beruf, Wohnen, Gesundheit und Familie. Mit regelmäßig aktualisierten Inhalten zeigen wir Ihnen, welche Steuervorteile und Sparmöglichkeiten Sie nutzen können.