Vorruhestandsgeld

Das Vorruhestandsgeld ist steuerfrei, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. Entstehen im Veranlagungszeitraum steuerpflichtige Einnahmen, erhöht sich dadurch die Steuerlast, da bei der Berechnung des anzuwendenden Steuersatzes auch das Vorruhestandsgeld berücksichtigt wird.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Progressionsvorbehalt

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 32b EStG