Unbezahlter Urlaub
Ein unbezahlter Urlaub von mindestens 5 Arbeitstagen ist auf der Lohnsteuerkarte und im Lohnkonto durch Eintragung des Buchstaben „U“ zu vermerken. Der unbezahlte Urlaub hat keine Auswirkungen auf die Lohnsteuer. Sie ist wie gewohnt aus der Lohnsteuertabelle abzulesen.