Sonderausgaben – Pauschbetrag

Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36 €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € gewährt.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Sonderausgaben

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 10c EStG