Sonderausgaben – Pauschbetrag
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36 €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € gewährt.
Weist ein Steuerpflichtiger keine Sonderausgaben nach oder liegt der nachgewiesene Betrag unter 36 €, wird der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 € gewährt.