Selbstlosigkeit
Eine Förderung oder Unterstützung geschieht selbstlos, wenn nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt werden. Hierzu gehören zum Beispiel gewerbliche Interessen oder sonstige Erwerbszwecke. Zudem müssen nachfolgende Voraussetzungen gegeben sind:
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Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 55 AO