Saisonbetrieb

Ein Saisonbetrieb liegt vor, wenn die Geschäftstätigkeit vorübergehend unterbrochen wird und die gewerbliche Tätigkeit vorrübergehend ruht. Typische Saisonbetriebe sind zum Beispiel Kurbetriebe sowie das Bauhandwerk.

Die vorübergehende Unterbrechungen der gewerblichen Tätigkeit, die durch die Art des Betriebs veranlaßt sind, heben die Gewerbesteuerpflicht für die Zeit bis zur Wiederaufnahme des Betriebs nicht auf. Erst mit Einstellung des Gewerbebetriebs erlischt die Gewerbesteuerpflicht.

Verwandte Lexikon-Begriffe

  1. Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 2 GewStG