Sachwertverfahren

Entsprechend den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ist der Gemeine Wert von Grundstücken nach den Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren zu ermitteln. In folgenden Fällen ist das Sachwertverfahren anzuwenden:

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. § 76 BewG