Sachwertverfahren
Entsprechend den Bestimmungen des Bewertungsgesetzes ist der Gemeine Wert von Grundstücken nach den Sachwertverfahren oder dem Ertragswertverfahren zu ermitteln. In folgenden Fällen ist das Sachwertverfahren anzuwenden:
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Gesetze und Urteile (Quellen)
§ 76 BewG