Nicht abzugsfähige Ausgaben

Nachfolgende Ausgaben können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Hiervon wird nur abgewichen, insofern die Ausgaben als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. BFH 15.1.2009 – VI R 37/06

  2. BFH 18.10.2007 – VI R 42/04

  3. § 12 EStG

  4. R 12.1 EStR