Nicht abzugsfähige Ausgaben
Nachfolgende Ausgaben können steuerlich nicht geltend gemacht werden. Hiervon wird nur abgewichen, insofern die Ausgaben als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.
Verwandte Lexikon-Begriffe
Gesetze und Urteile (Quellen)
BFH 15.1.2009 – VI R 37/06
BFH 18.10.2007 – VI R 42/04
R 12.1 EStR