Massage

Massagekosten, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter übernimmt, sind steuerfrei, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. die Massage ist geeignet, gesundheitlichen Schäden vorzubeugen,

  2. bei der Arbeitstätigkeit der Arbeitnehmer ist mit körperlichen Beschwerden zu rechnen, die letztendlich zu Fehlzeiten führen.

Maßnahmen im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung werden bis zu einem Betrag von 500 EUR von der Steuer frei gestellt.

Gesetze und Urteile (Quellen)

  1. BFH 30.5.2001 – VI R 177/99

  2. § 3 Nr. 34 EStG